Anwalt aus Stadtkasse finanziert
Opfiker IV-Stadträtin soll 10’000 Franken zurückzahlen

Die Sozialbehörde von Opfikon ZH zahlte ihrer eigenen Chefin 10’000 Franken an Anwaltskosten. Der Stadtrat hatte dasselbe zwei Mal abgelehnt. Nun soll die Frau, die auch Stadträtin ist, das Geld zurückzahlen.
Publiziert: 18.11.2016 um 16:50 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:39 Uhr
Die Opfiker Stadträtin Beatrix Jud engagierte einen Anwalt, der sie für über 17’000 Franken beriet.

Seit eineinhalb Jahren befasst sich eine Untersuchungskommission (PUK) in Opfikon ZH mit der parteilosen Stadträtin Beatrix Jud. Denn Jud erhält wegen eines Hirnschlags eine volle IV-Rente, arbeitet aber gleichzeitig 30 Prozent als Stadträtin.

Bei der Untersuchung stiess die PUK auf neue Ungereimtheiten, wie sie heute in einem Zwischenbericht schreibt. Während der ersten Untersuchung liess sich Jud von einem Rechtsanwalt beraten. Kosten: 17’644.35 Franken. Jud zahlte die Rechnung erst selber, forderte dann aber Geld vom Stadtrat. Bei ihren Ratskollegen blitzte sie ab.

Da versuchte Jud es mit dem gleichen Antrag bei der von ihr geleiteten Sozialbehörde – diesmal mit Erfolg. Das Sozialamt zahlte ihr 10’000 Franken an die Anwaltskosten.

Für die restlichen 7600 Franken gelangte sie nochmals an den Stadtrat. Dieser lehnte im Dezember 2015 abermals ab.

Jud habe «in verschiedener Hinsicht äusserst fragwürdig» gehandelt, schreibt nun die PUK. Sie scheine mit allen Mitteln versucht zu haben, «eine wohl ungerechtfertigte Vergütung von Anwaltskosten durch die Stadt zu erwirken».

Die Forderung der PUK: Die Sozialvorsteherin soll die 10’000 Franken an die Stadtkasse zurückzahlen. (lha/SDA)

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