Fiona Hefti und Christian Wolfensberger haben offenbar die Scheidung beschlossen. Was kommt nun auf die beiden zu?
In den meisten Fällen wird vor der Scheidung ein Eheschutzverfahren durchgeführt. Darin wird der Unterhalt, die Kinderobhut und die Wohnsituation für die Zeit bis zur offiziellen Scheidung geregelt. Ich spreche salopp von einer «Scheidung light». Nach zwei Jahren Trennung kommt dann die Scheidung – wenn es einvernehmlich abläuft, auch früher.
Das Paar ist rund 450 Millionen Franken schwer. Wer bekommt wieviel davon?
Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wird, tritt automatisch der geregelte Güterstand ein. Dabei gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Das Vermögen, das man während der Ehe angehäuft hat, wird geteilt. Jeder Ehepartner behält aber, was ihm schon vor der Ehe gehörte. Nicht geteilt werden auch Schenkungen und Erbschaften, die während der Ehe erfolgten.
Was versteht man unter dem Modell der Gütertrennung?
Nichts wird geteilt, jeder behält, was er hat. Die Gütertrennung ist nicht zuletzt bei «Misch-Ehen» beliebt – also wenn einer der Ehepartner sehr viel Geld hat und der andere keines. Ich erlebe oft, dass Gütertrennung vereinbart wird um deutlich zu machen, dass die Ehe aus Liebe geschlossen wird und nicht wegen des Geldes.
Grund zum Streit liefern oft auch die Unterhaltszahlungen. Sind diese – wenn viel Geld im Spiel ist – nach oben offen?
Nein. Der Unterhalt soll die Existenz decken beziehungsweise den Standard halten, der während der Ehe herrschte. Unterhaltszahlungen dürfen nicht vermögensbildend sein.
10'000 Franken pro Kind und Monat wären also übertrieben?
Mit Sicherheit, es sei denn das Kind besuchte etwa während der Ehe die teuerste Privatschule der Schweiz.
Luxus-Ferien gehören zum Standard?
Genau. Wenn die Familie vorher jeden Sommer in einem Fünfsterne-Hotel Ferien machte, soll dies künftig auch möglich sein.
Spielt es eine Rolle, ob die Frau zum Unterhalt beigetragen hat oder nicht?
Ja, wenn die Frau während der Ehe für ihren Unterhalt sorgte, muss sie es nachher auch. Wenn Sie hauptamtlich für die Kinder zuständig war, hat sie vollen Anspruch auf Unterhalt.
Bis in alle Ewigkeit?
In der Regel, bis das jüngste Kind 16 Jahre alt ist. Dann geht man davon aus, dass die Frau wieder voll arbeiten kann. Wenn sie zu diesem Zeitpunkt aber schon über 50 Jahre alt ist, müsste man das individuell beurteilen.
Eine Scheidung von Hefti-Wolfensberger wäre ein lukrativer Auftrag?
(lacht) Das glaube ich auch. Ich beschäftige mich in meinem beruflichen Alltag in der Regel mit familienrechtlichen Problemen, bei denen viel weniger Geld im Spiel ist. (ant)
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