Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat gegen den äthiopischen Imam sowie gegen ein mutmassliches Vorstandsmitglied der An’Nur Moschee Untersuchungshaft wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt gefordert. Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag heute gutgeheissen.
Die beiden anderen Beschuldigten sind wieder auf freien Fuss gesetzt worden. Gegen drei der vier in der Moschee angetroffenen, weiteren Personen hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle erlassen. Diese halten sich illegal in der Schweiz auf.
Die Staatsanwaltschaft hat Atef Sahnoun, den ehemaligen Präsidenten der An’Nur-Moschee bereits am Mittwoch wieder auf freien Fuss entlassen, da sich bestätigte, dass er nicht mehr zu den Entscheidungsträgern der Moschee gehört. Eine der weiteren, aus dem näheren Umfeld der Moschee stammende Person ist gestern wieder frei gelassen worden, weil sich kein direkter Zusammenhang mit der Predigt vom 21. Oktober 2016 erstellen liess. (nbb)