Ana G. (46) misshandelte ihre zwei Kinder und den Ehemann
Bedingte Strafe für Prügelmutter

Jahrelang hatte sie ihre Familie terrorisiert: Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die Hausfrau Ana G. (46) heute zu einer bedingten Gefängnisstrafe.
Publiziert: 18.09.2017 um 19:46 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:47 Uhr
Verlässt nach dem Prozess das Bezirksgericht Zürich: Rabenmutter Ana G.
Foto: Thomas Luethi
Viktor Dammann

Wie ein Familientyrann sieht die attraktive Lateinamerikanerin Ana G.* (46) nicht aus. Doch dies ist nur Fassade. Die Anschuldigungen gegen die Hausfrau haben es in sich. Die Staatsanwältin wirft ihr vor, ihre beiden Töchter (heute 13 und 21) sowie ihren Ehemann (40) physisch und psychisch drangsaliert zu haben.

Hauptopfer war ihre ältere Tochter aus erster Ehe. Zwischen Januar 2000 und November 2014 soll Ana G. das zwischen 5 und 18 Jahre alte Kind etwa ein Mal pro Woche – zeitweise sogar bis zu zwei Mal täglich – geschlagen haben. Gemäss Anklage «mit den Händen, dem zusammengefalteten Gürtel oder mit Wasserflaschen (...) am Oberschenkel, auf den Kopf oder ins Gesicht.»

Dazu habe G. dem Kind systematisch Schulsachen, Brillen, Spielzeuge und Mobiltelefone beschädigt. Das Mädchen erzählte der Polizei zudem, ihre Mutter habe ihr auch gesagt, dass sie nichts tauge und behindert sei. Sie hätte sie abtreiben sollen.

Mit den Haaren Hunde-Urin aufgewischt

Dasselbe Schicksal widerfuhr drei Jahre lang auch der jüngeren Tochter. Die Mutter zerrte die Kleine an den Haaren durch die Wohnung oder wischte - wie mit einem Lappen - mit ihren Haaren Hunde-Urin vom Boden auf.

Daneben kriegte auch ihr zweiter Ehemann sein Fett ab. Die Prügelmutter verwendete seine Computer oder Handys als Wurfgeschosse und verpasste ihm Ohrfeigen.

«Das gab es nur einmal, weil er mir gesagt hatte, dass er sich in eine andere Frau verliebt habe», wehrte sich die Rabenmutter vor dem Zürcher Bezirksgericht. «Die Ohrfeige hat er mir zurückgegeben.» Für das Werfen von Gegenständen gebe es keine Zeugen. «Es stimmt auch nicht.»

Sie drohte mit Flucht nach El Salvador

Ihr Noch-Ehemann konnte darüber nur den Kopf schütteln. Weil G. gedroht hatte, die Kinder in ihre Heimat El Salvador mitzunehmen, liess sich der Mann praktisch alles gefallen. Sie schrieb ihm vor, mit welchen Kollegen er reden und was er essen durfte. Auch dies wurde von Ana G. wortreich bestritten.

«Wie war dies mit dem Haarereissen bei den Mädchen?», fragte Gerichtspräsident Alain Kessler. «Einmal habe ich sie kurz gerissen, weil die Ältere einen Ladendiebstahl verübt hatte», so die Beschuldigte. Das Übrige, abgesehen von ein paar Schlägen auf den Hintern, stimme nicht. «Mein Ehemann hat die Kinder zum Lügen angestiftet.»

Schliesslich fügte sie an: «In der Bibel steht, dass man seine Kinder züchtigen dürfe, um sich nicht ihretwegen schämen zu müssen.»

Bedingte Strafe und Kritik an der Anklage

Das Gericht verurteilte Ana G. schliesslich wegen Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht, Nötigungen sowie Tätlichkeiten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Dazu wurde G. zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt, muss also nicht ins Gefängnis. Glück für sie: Die Richter hielten fest, dass die Aussagen von Kindern und Ehemann zwar glaubhaft, viele der Vorwürfe aber inzwischen verjährt sind. 

* Name der Redaktion bekannt

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