An der Street Parade
Frau (23) inszenierte sich als Opfer von «Needle Spiking»

Eine 23-Jährige hatte letzten Sommer gegenüber der Polizei behauptet, sie sei an der Street Parade mit einer Nadel gestochen worden. Jetzt kommt raus: Alles gelogen.
Publiziert: 25.03.2023 um 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2023 um 17:09 Uhr
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Letzten Sommer feierten Tausende Menschen ausgelassen an der Zürcher Street Parade. Doch einige meldeten daraufhin Fälle von «Needle Spiking».
Foto: Thomas Meier

Nach der Street Parade letzten Sommer hatten sich mindestens acht Besucher und Besucherinnen bei der Stadtpolizei Zürich gemeldet. Sie alle gaben an, Opfer von Needle Spiking geworden zu sein. Jetzt kommt raus: Eine der Betroffenen hat gelogen.

Needle Spiking ist ein Phänomen, bei dem die Opfer – oftmals junge Frauen – beim Feiern mit Nadeln oder Spritzen verletzt werden, um möglicherweise unter Drogen gesetzt zu werden.

Das hatte auch eine 23-Jährige im August behauptet, wie die «NZZ» schreibt. Sie gab vor, am Paradeplatz von einer unbekannten Person in die linke Seite gestochen worden sein. Deswegen habe sie dann eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht und einen Strafantrag wegen Körperverletzung oder Tätlichkeiten gestellt.

Spitalbesuch erfunden

Gegenüber der Polizei erzählte sie, dass sie nach dem vermeintlichen Angriff zur Kontrolle ins Triemlispital gefahren sei. Dort hätte man ihr nach einer Blutuntersuchung gesagt, dass Rückstände von K.o.-Tropfen gefunden worden seien. Ausserdem habe sie eine HIV-Prophylaxe eingenommen.

Dasselbe behauptete die 23-Jährige dann einen Monat später bei einem Telefongespräch mit den Behörden sowie bei der Einvernahme im Oktober. In Wirklichkeit war die Frau nie im Krankenhaus, weshalb sie auch nie einen Austrittsbericht vorweisen konnte.

Zu Geldstrafe verurteilt

Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl, aus dem die «NZZ» zitiert, hervorgeht, habe sie zu jedem Zeitpunkt gewusst, dass sie weder Opfer einer Nadelattacke wurde noch, dass sie sich im Spital habe untersuchen lassen. Deswegen habe sie sich strafbar gemacht.

Jetzt ist sie wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken (2000 Franken) verurteilt worden.

Weil sie vorbestraft war, muss sie obendrauf noch 300 Franken Busse und 800 Franken Gebühren für ein früheres Betäubungsmitteldelikt bezahlen. (man)

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