Alya (†30) mit Messer getötet
Femizid von Altstetten – Ehemann steht vor Gericht

Die 30-jährige Alya K. wurde mutmasslich von ihrem Ehemann erstochen. Sie hatte sich zuvor vom Türken getrennt. Am Mittwoch stand er vor Gericht. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.
Publiziert: 25.10.2023 um 05:20 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2023 um 16:28 Uhr
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Serdar K. (48) steht am Mittwoch vor dem Bezirksgericht.
Foto: Facebook

Vor dem Bezirksgericht Zürich muss sich am Mittwoch Serdar K.* (48) verantworten, der seine Ehefrau Alya K.* (†30) «regelrecht beseitigt» haben soll. Dem Türken droht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwältin sagte vor Gericht, dass aufgrund von Zeugenaussagen, Spuren und weiteren Indizien «rechtsgenügend erstellt» sei, dass der 48-Jährige die Tat verübt habe. Dies sei nicht aus einer unmittelbaren Situation heraus passiert. K. habe die Tat zwar nicht wochenlang geplant, habe aber im Voraus den Tötungsentschluss gefasst.

Urteil folgt am Montag

Es gebe keinen Zweifel, dass es sich um Mord handle, sagte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte sei besonders skrupellos vorgegangen und die Tatausführung sei von besonderer Grausamkeit gewesen. Er habe sich durch das Verhalten seiner Ehefrau in seiner Ehre verletzt gefühlt. Sie hatte sich einem anderen Mann zugewandt und die Scheidung eingereicht. Die Anklägerin forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Nach seiner Haftentlassung sei der Mann für 15 Jahre des Landes zu verweisen. Die Sperre solle für den gesamten Schengenraum gelten.

Der Verteidiger forderte am Mittwoch hingegen einen Freispruch vom Anklagepunkt Mord. Er plädierte auf Totschlag. Angemessen sei in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren, sagte der Anwalt. Sollte das Gericht die Tat als vorsätzliche Tötung einstufen, so sei sein Mandant mit maximal 10 Jahren zu bestrafen, bei einer Verurteilung wegen Mordes mit maximal 15 Jahren. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten. Werde sie dennoch angeordnet, dann maximal für 10 Jahre.

Die Verhandlung wurde am Mittwoch noch beendet. Das Urteil folgt am Montagnachmittag. Das Zürcher Bezirksgericht kann sich einzig auf Indizien und Zeugenaussagen stützen. Ein Geständnis liegt nicht vor.

Verdächtige mimt sich selbst als Opfer

Bei der Verhandlung hat der 48-jährige Beschuldigte über weite Strecken Erinnerungslücken oder Ausflüchte geltend gemacht. In seiner Befragung schilderte sich der Türke als «friedfertig». Er habe nie die Hand gegen seine Frau erhoben, die ihn aber ihrerseits beschimpft und auch angegriffen habe. Anderslautende Aussagen von Nachbarn und Freunden seien falsch.

Was am Tatabend passierte, daran könne er sich nicht erinnern, sagte er. Er habe mit Sicherheit kein Messer dabeigehabt. In seiner eigenen Wahrnehmung ist stets er selbst der Unverstandene. Das psychiatrische Gutachten wies er als falsch zurück. Der Experte attestierte ihm narzisstisch-akzentuierte Persönlichkeitsmerkmale, eine Störung konnte er aber nicht feststellen. Der Beschuldigte sei voll schuldfähig gewesen.

Ehe war schon lange zerrüttet

Serdar K. soll seine Ehefrau gemäss Anklage im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Dies vor allem, weil sie sich nicht an seine Wertvorstellungen gehalten habe.

Die Ehe des türkischen Paars sei seit längerem zerrüttet gewesen. Der Mann war wegen gewalttätigen Verhaltens bereits zuvor im Gefängnis. Keine drei Wochen vor der mutmasslichen Tat war er nach einer einjährigen Freiheitsstrafe entlassen worden.

Sogar aus dem offenen Strafvollzug heraus soll Serdar K. die Frau mit Anrufen und Nachrichten belästigt und bedroht haben. Das Bezirksgericht Zürich auferlegte dem Beschuldigten vorsorglich ein Rayonverbot für die Wohnung. Zwei Wochen nach seiner Entlassung schob der Beschuldigte gemäss Anklage einen Rollladen der Wohnung hoch, um durchs Fenster einzusteigen. Als er in der Wohnung den neuen Freund der Frau gesehen habe, habe er diesem die Faust ins Gesicht geschlagen und Alya mit dem Tod bedroht.

Er wartete auf seine Ex

Am selben Tag erstattete er bei der Polizei eine Ehrverletzungsklage gegen die Frau. Zudem wollte er wissen, weshalb in der Schweiz «untreue Ehefrauen nicht bestraft würden». Wenige Tage später, am Vormittag des 13. Oktober 2021, befragte ihn die Polizei als Beschuldigten wegen Körperverletzung und Drohung.

Am Abend des gleichen Tages wartete er laut Anklageschrift beim Hauseingang, bis die Frau von einem Besuch bei den beiden gemeinsamen Kindern zurückkam. Diese lebten in einem Heim.

Als sie sich dem Haus näherte, soll der Beschuldigte unvermittelt mit einem Messer auf sie losgegangen sein und mehrmals zugestochen haben. Anschliessend habe er sich selber in den Bauch gestochen und sei zur Polizei gefahren. Die Reanimationsversuche der Sanitäter für das Opfer blieben erfolglos. Die 30-Jährige starb noch vor Ort.

Der Mann bestritt am Mittwoch jedoch, sich selbst gestochen zu haben. Sein Anwalt argumentierte, dass ihm die Frau den Stich zugefügt habe. So sei der Mann auch zu einem Messer gekommen.

In seinem Schlusswort versicherte der Beschuldigte, wie leid ihm alles tue. Dieser «Vorfall» schmerze ihn und seine ganze Familie. Er wünsche so etwas niemandem. (SDA/neo/ene)

* Namen geändert

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