Ihr Nein zur von der Stadt geplanten Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von heute 50 km/h auf Tempo 30 begründet die Kantonspolizei in einer Mitteilung vom Montag insbesondere mit mangelhaften Ausführungen, widersprüchlichen Angaben und fehlender Koordination mit anderen Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten im betreffenden Strassenabschnitt.
Im weiteren seien auch die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Strassen und auf den öffentlichen Verkehr nur mangelhaft beurteilt worden, heisst es weiter. Und die Verhältnismässigkeit der beabsichtigten Massnahme sei ebenfalls mangelhaft dargelegt worden.
Die Verfügung der Kantonspolizei Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann innert 30 Tagen dagegen rekurrieren.
(SDA)