Abfuhr für Stadt Zürich
Polizei bewilligt Tempo 30 auf Rosengartenstrasse nicht

Die Stadt Zürich kann auf der vielbefahrenen Achse Rosengarten- und Bucheggstrasse vorerst kein Tempo 30 einführen. Die Kantonspolizei stuft eine entsprechende Verkehrsanordnung für nicht bewilligungsfähig ein.
Publiziert: 23.10.2023 um 14:36 Uhr
Die Stadt Zürich kann vorerst auf der Rosengartenstrasse nicht Tempo 30 einführen.
Foto: GAETAN BALLY

Ihr Nein zur von der Stadt geplanten Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von heute 50 km/h auf Tempo 30 begründet die Kantonspolizei in einer Mitteilung vom Montag insbesondere mit mangelhaften Ausführungen, widersprüchlichen Angaben und fehlender Koordination mit anderen Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten im betreffenden Strassenabschnitt.

Im weiteren seien auch die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Strassen und auf den öffentlichen Verkehr nur mangelhaft beurteilt worden, heisst es weiter. Und die Verhältnismässigkeit der beabsichtigten Massnahme sei ebenfalls mangelhaft dargelegt worden.

Die Verfügung der Kantonspolizei Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann innert 30 Tagen dagegen rekurrieren.

(SDA)

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