Seine letzte Tat spielte sich am Nachmittag des 11. März 2016 ab. Der arbeitslose Pizzakurier verfolgte eine 13-jährige Schülerin, die eben aus einem VBZ-Bus in Zürich-Wiedikon gestiegen war. Als das Mädchen ein Mehrfamilienhaus betreten wollte, fragte Alan K. listig nach einem Hausbewohner. Dieser habe für ihn im Keller ein Paket bereitgelegt. Das Mädchen schloss dem Sexualtäter die Kellertüre auf. Darauf stiess er sein Opfer in den Keller hinein.
«Danach packte er sie und riss sie zu Boden», beschreibt Staatsanwalt Adrian Kägi den Überfall. Er hielt dem Mädchen Mund und Nase zu, riss ihm die Kleider vom Leib. Darauf missbrauchte er die Schülerin auf perverse Art. Erst als sein Handy läutete, liess er von seinem Opfer ab. Eine Woche später konnte der Kinderschänder verhaftet werden.
«Hatten Sie pädophile Phantasien und standen auf blonde Mädchen?», wollte Gerichtspräsident Alain Kessler beim Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht wissen. «Ja, mit Kinderpornos hat es angefangen», bestätigte Alan K. Auf seinem Computer fand die Polizei über hundert verbotene Bilder.
Opfer lebenslang traumatisiert
Die spurentechnischen Ermittlungen hatten ergeben, dass er bereits im November 2015 zwei weitere Mädchen angefallen hatte. Am 12. November verfolgte er eine Zehnjährige mit derselben Keller-List. Plötzlich packte er die Schülerin, die sich jedoch heftig wehrte und flüchten konnte.
Sechs Tage später spionierte er bei der Zürcher Bäckeranlage eine Achtjährige aus, die in die unterirdische WC-Anlage hinunterstieg. Beim Verlassen der Kabine drückte sie der Täter wieder in die Kabine zurück. Als die Mutter nach ihrer Tochter suchte, hörte sie Hilferufe. Trotzdem konnte der Herpes-Grüsel entkommen.
Die Polizei veröffentlichte daraufhin ein Phantombild des Täters. Dabei waren auch seine herpesverkrusteten Lippen zu sehen.
Für Staatsanwalt Kägi sei es wohl nur dem Zufall zu verdanken, dass der «höchst gefährliche, unberechenbare Sexualtäter» nicht viel gravierendere Taten begangen hat. Bei den drei Übergriffen sei er stets gestört worden. Die Opfer seien zum Teil durch die Taten lebenslang traumatisiert worden. «Sie waren ihm schutzlos ausgeliefert.» Zudem soll Alan K. eine 16-jährige Bekannte geschändet haben – während sie schlief. Die vorgängige Verabreichung von K.-o.-Tropfen konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
Das Gericht verurteilte den Herpes-Grüsel für die Kindesmissbräuche und die Schändung der Kollegin zu neun Jahren Knast.
*Name der Red. bekannt