BLICK besucht die Mutter von Rafael D.* Der achtjährige Bub wohnt in einem grauen Block, nur rund 100 Meter von der Bäckerei Börner in Winterthur entfernt.
Dort richteten Rafael und die ein Jahr ältere Sandra W.* am Sonntag die totale Verwüstung an. Über drei Tonnen Mehl, weitere Lebensmittel und Geräte muss die Bäcker-Familie wegwerfen.
«Ich muss zurzeit so viel ertragen», sagt Rafaels Mutter tränenüberströmt. Sie könne einfach nicht darüber sprechen. «Ich stosse an meine Grenzen», erklärt sie.
Kein Wunder. Ihr Sohn ist wirklich ein kleiner Tunichtgut. Bei der Polizei kennt man ihn auch schon. Das erklärte ein Beamter gegenüber der geschädigten Bäckersfamilie.
Warum der Achtjährige schon mit dem Gesetz in Konflikt kam, will die Polizei aber nicht sagen.
Die Kinder sind zu jung, um bestraft zu werden. Deshalb erstattet die Polizei nach den Untersuchungen der Winterthurer Vormundschaftsbehörde Bericht. Dort erwartet man den «ausserordentlichen» Fall bereits. «Ich kann jetzt noch nicht abschliessend darüber urteilen, aber es scheint schon mehr dahinterzustecken als ein Lausbubenstreich», sagt Silvia Rey, Leiterin des Vormundschaftsamts. «Man muss das ernst nehmen.»
Als Erstes werde man mit den Eltern sprechen und klären, wer für die Kinder verantwortlich ist. Dann geht der Fall weiter ans Jugendsekretariat. «Dort untersucht man das Umfeld des Kindes, zu Hause und in der Schule. Und man spricht mit dem Kind selbst», sagt Rey.
Dann entscheidet sich, ob das Kindeswohl in Gefahr ist und ob man handeln muss. «Es kann sein, dass ein Beistand angefordert wird, der die Eltern begleitet und ihnen bei der Erziehung hilft», sagt Rey.
Bei der Bäckerei Börner herrscht noch nicht Alltag. Die Brötchen können zwar wieder wie gewohnt gebacken werden, doch der Schreck bleibt. «Ich kann nicht glauben, dass diese zwei schmächtigen Kinder eine solche Sauerei anrichten konnten», sagt Bäckersfrau Miriam Börner. Sie vermutet, dass mehrere, auch ältere Kinder mitmachten.
Die Polizei geht allen Hinweisen nach. Sprecher Martin Sorg: «Zurzeit gehen wir davon aus, dass nur zwei Kinder die Bäckerei verwüsteten.»
*Namen geändert
«Wenn die Verwüstung vorsätzlich verursacht wurde, deckt das die Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern nicht», erklärt Beat Krieger vom Schweizerischen Versicherungsverband.
Die Betriebsversicherung der Bäckerei zahlt in den meisten Fällen — und fordert dann das Geld von den Eltern oder den Kindern selber zurück. Eltern sind nach dem Zivilrecht aber nur haftbar, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn nicht, kann die Versicherung den Betrag von den Kindern verlangen, sobald sie 18 Jahre alt und somit mündig sind.
«Wenn die Verwüstung vorsätzlich verursacht wurde, deckt das die Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern nicht», erklärt Beat Krieger vom Schweizerischen Versicherungsverband.
Die Betriebsversicherung der Bäckerei zahlt in den meisten Fällen — und fordert dann das Geld von den Eltern oder den Kindern selber zurück. Eltern sind nach dem Zivilrecht aber nur haftbar, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn nicht, kann die Versicherung den Betrag von den Kindern verlangen, sobald sie 18 Jahre alt und somit mündig sind.