Seit rund einer Woche sitzt der Immobilien-Investor Peter S.* nach einer Razzia der Polizei in mehreren seiner Liegenschaften in U-Haft. Zum Imperium des unter Verdacht des Mietzins-Wucher stehenden Unternehmers sollen auch Wohnungen an der Langstrasse gehören – offenbar mit Verbindungen zum Milieu.
Drei Häuser an der Ausgangs-Meile Zürichs werden mit Peter S. in Verbindung gebracht. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, soll sich bei einem der Gebäude auch eine Bar im Erdgeschoss befinden, die in einschlägigen Internetseiten als Kontaktbar beschrieben wird. In den Wohnungen über dem Lokal sollen demnach auch vorwiegend Prostituierte aus Südamerika wohnen.
Vergitterte Tür, abgedeckte Briefkästen
Die Liegenschaft auf der Höhe der Lugano besticht kaum durch ihre Mieter-Freundlichkeit. Die Eingangstür ist mit zwei Gittertüren gesichert und die Briefkästen wurden mit einem Holzbrett abgedeckt. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat Peter S. im Hinterhof auch ein kleineres Gebäude zu einem Partylokal ausbauen lassen, inklusive Garage.
Weiter gehören auch Immobilien an einer Querstrasse zur Langstrasse sowie an der Klingenstrasse in der Nähe des Hauptbahnhofs zum Besitz von Peter S. An letzterer Adresse ist auch mehr über das Vorgehen des Investors nach dem Erwerb der Liegenschaft bekannt. Die bisherigen Mieter wurden dort aus ihren Wohnungen geworfen, um das Gebäude einer Totalsanierung zu unterziehen.
Ein ähnliches Vorgehen plante Peter S. offenbar auch an der Neufrankengasse 6 und 14, wo Mieter eine Galgenfrist bis Ende 2016 erhalten haben.
40 Mieter teilen sich Küche und Bad
An der Klingenstrasse sind die Umstände für die Bewohner auch nach dem Umbau prekär: Vom 1. bis zum 4. Stock müssen sich 40 Mieter Duschen, Toiletten und Küchen teilen. Die Kosten für die sehr kleinen 1-Zimmer-Wohnungen sollen gegen 900 Franken betragen. In den oberen Etagen befinden sich noch grössere Wohnungen, teils mit eigener Küche und Bad, mit Mieten deutlich über 1000 Franken.
Peter S. und drei weitere Personen wurden am 20. Oktober bei einer Polizei-Aktion festgenommen. Die Behörden ermitteln in dem Fall wegen gewerbsmässigem Wucher. Dieser kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. (cat)