325'000 Fr Budget
Zürich bezahlt ausländischen Sozialhilfebezügern Rechtsberatung

Die Stadt Zürich finanziert ein dreijähriges Pilotprojekt zur Rechtsberatung für Sozialhilfeempfänger ohne Schweizer Pass mit 325'000 Franken. Ziel ist es, unverschuldeten Sozialhilfebezug nicht automatisch als mangelnde Integration zu werten.
Publiziert: 10:02 Uhr
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Aktualisiert: 10:26 Uhr
Die Stadt Zürich will ausländischen Sozialhilfebezügern helfen. Um ihnen ein faires Verfahren bei drohenden ausländerrechtlichen Massnahmen zu ermöglichen, finanziert sie eine Rechtsberatung. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Stadt Zürich finanziert Sozialhilfeempfängern ohne Schweizer Pass eine Rechtsberatung. Für das dreijährige Pilotprojekt stehen 325'000 Franken zur Verfügung.

Hintergrund sind «teils schwerwiegende Konsequenzen für Personen ohne Schweizer Pass, deren Integrationsbemühungen als ungenügend bewertet wurden», teilte das Sozialdepartement Zürich am Dienstag mit.

Sozialhilfebezug werde als Zeichen mangelnder Integration gewertet und könne auch Personen treffen, die längst eine Niederlassungsbewilligung haben, heisst es weiter. Die Behörden könnten ihnen diese entziehen. Unverschuldeter Sozialhilfebezug dürfe nicht automatisch zum Nachteil von Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden, schreibt das Sozialdepartement.

Das Angebot steht Personen offen, die wegen des Sozialhilfebezugs mit ausländerrechtlichen Massnahmen konfrontiert sind, Chancen in einem Verfahren haben und über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.

Die Stadt Zürich zahlt dem Verein «Freiplatzaktion Zürich – Rechtsarbeit Asyl und Migration» das Geld für die Rechtsberatung und -vertretung.

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