Goldküsten-Killer muss in die Sucht-Klinik
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Mildes Urteil:Goldküsten-Killer muss in die Sucht-Klinik

3 Jahre Knast und stationäre Massnahme
Obergericht spricht mildes Urteil für Goldküsten-Killer

Bennet S. (34) brachte im Dezember 2014 A. M. (†23) um. Vom Bezirksgericht Meilen wurde er 2017 zu 12,5 Jahren Knast verurteilt. Für eine mildere Strafe zog er vors Zürcher Obergericht – mit Erfolg. Das Urteil: drei Jahre Gefängnis und eine stationäre Massnahme.
Publiziert: 18.11.2019 um 10:09 Uhr
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Aktualisiert: 05.12.2019 um 07:34 Uhr
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Bennet S. (34) wurde in erster Instanz zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Für eine mildere Strafe zog er vors Zürcher Obergericht – mit Erfolg.
Foto: zVg
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Viktor DammannReporter

Das Obergericht im Berufungsprozess um Galeristen-Sohn Bennet S.* (34) hat am Mittwoch ein überraschendes Urteil gefällt: Der Goldküsten-Killer wird zwar der Tötung von A. M.* (†23) schuldig gesprochen, habe diese aber in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen. Seine Freiheitsstrafe wurde vom Gericht von 12,5 Jahren auf drei Jahre reduziert. Diese hat er bereit vollständig abgesessen. Frei kommt S. trotzdem nicht.

Das Obergericht verfügt eine stationäre Massnahme zur Suchtbehandlung. Auf seinen Therapieplatz muss Bennet S. in Sicherheitshaft warten. Von den ihm vorgeworfenen Sexualdelikten wurde der Galeristen-Sohn freigesprochen.

Bennet S. war auf Kokain und Ketamin

Dezember 2014: Bennet S. schlägt in der elterlichen Villa in Küsnacht ZH seinem Bekannten A. M. mit einem Kerzenständer den Schädel ein. Dann rammte er ihm eine Kerze in den Rachen und würgte ihn. Das Bezirksgericht Meilen hatte Bennet S. 2017 wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und anderer Delikte zu 12,5 Jahren Gefängnis verurteilt – er hatte auch seine Freundin in einem Hotelzimmer in London missbraucht.

Vergangene Woche stand der 34-jährige Deutsche vor dem Zürcher Obergericht. Bennet S. machte durch seine zwei Anwälte völlige Unzurechnungsfähigkeit beim Tötungsdelikt geltend und forderte einen Freispruch: Vor der Tat hatte er Kokain und Ketamin konsumiert und geriet in einen psychotischen Zustand mit Wahnvorstellungen. Bennet S. sah gemäss seinen ersten Aussagen in seinem Freund einen Alien mit grünem Gesicht und langen Ohren.

«So entwickelte sich spontan eine Gewaltorgie. Das Wohnzimmer sah danach aus, wie ein groteskes Schlachtfeld. Der Beschuldigte legte noch eine Niklaus-Puppe auf die Leiche seines Freundes», sagt der Gerichtspräsident des Zürcher Obergerichts. Man könne S. deswegen seine Psychose-Geschichte nicht widerlegen. Anders als die Vorinstanz. Diese war nicht von einer völligen Schuldunfähigkeit des Goldküsten-Killers ausgegangen.

«Ich denke jeden Tag an das begangene Tötungsdelikt»

Gleich zu Beginn der Verhandlung am Obergericht scheiterte einer seiner Anwälte mit dem Antrag, auf die Anklage im Zusammenhang mit den behaupteten Sexualdelikten in England nicht einzutreten. Das Gericht erachtete sich nach einer Beratungspause jedoch als zuständig. Bennet S. bestreitet zudem nach wie vor, seine frühere Freundin vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben.

Wie bereits vor dem Bezirksgericht Meilen, verweigerte Jetsetter Bennet S. jegliche Aussagen zu den vorgeworfenen Straftaten. Dafür zeigte er sich in Bezug zur grausamen Tötung seines Bekannten A.M. reuig: «Ich denke jeden Tag an ihn und das begangene Tötungsdelikt.»

Schadenersatzzahlung wegen Vergewaltigung

Das Bezirksgericht Meilen hatte neben der Gefängnisstrafe eine ambulante Therapie für den drogenabhängigen Mann angeordnet. Damit zeigte sich Bennet S. nur halb einverstanden. «Ich ziehe die Therapie in Freiheit vor. Ich werde alles tun, um keine Drogen mehr zu konsumieren. Sie waren der grösste Fehler meines Lebens.»

«Wie geht es Ihnen im Gefängnis», wollte der Gerichtspräsident wissen. «Ich arbeite in der Kartonage und der Buchbinderei. In meiner Freizeit spiele ich Schach und betreibe ein Fernstudium in Immobilien-Management.» Er erhalte wöchentlich Besuch von seiner Familie und Freunden.

Verteidiger forderte Freispruch beim Sexualdelikt

Während des Prozesses kamen die Vorwürfe, Bennet S. habe seine damalige Freundin in London vergewaltigt, aufs Tapet. Thomas Sprenger, der zweite Anwalt des Galeristensohnes, bestritt für seinen Mandanten diese Anklagepunkte. Die Aussagen des Opfers würden «einstudiert» wirken.

Staatsanwalt und Verteidigung hatten das Urteil des Bezirksgerichts weitergezogen. Der Ankläger forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Die Verteidigung forderte Freisprüche. Sowohl für den Vorwurf der Tötung, als auch für die angeklagten Sexualdelikte.

In seinem Schlusswort beteuerte Bennet S. bei der Tötung seines Freundes, ohne Absicht gehandelt zu haben. «Ich habe ihn wie einen Bruder geliebt.» Die Sexualdelikte hätten nicht stattgefunden.

«Wir sind nicht der Ansicht, dass die Frau alles frei erfunden hat», so das Zürcher Obergericht. Dennoch kippte das Obergericht die Schuldsprüche im Zusammenhang mit den von seiner damaligen Freundin geschilderten erzwungenen Sexualdelikten. Die Frau habe beispielsweise am Tag nach der Vergewaltigung mit dem Mann eine Kunstmesse besucht. Deshalb wurde Bennett S. – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen.

* Namen bekannt

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