Das Bezirksgericht Zürich hat Anton K.* (68), ehemaliger Gemeindepräsident im Kanton Zürich, am Mittwoch unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt. Es sprach eine Strafe von 3,5 Jahren aus.
Geld und Gold im Wert von über einer Million Franken hat der Beschuldigte laut Urteil bei zwei Gelegenheiten aus der Wohnung einer Klientin in Zürich gestohlen. Der 68-Jährige beging die Taten in seiner Funktion als Treuhänder. Wie der Richter ausführte, war der Beschuldigte an den Tagen vor Ort, als die Vermögenswerte verschwanden. Trotz fortgeschrittenen Alters könne man der Geschädigten glauben. Es gebe keine Hinweise auf eine geistige Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt.
«Die Schenkung ist unverständlich»
Bei einer Hausdurchsuchung wurde beim Treuhänder ein Teil des Geldes und der Münzen gefunden. «Ich habe nichts gestohlen», beteuerte K. vor Gericht. Vergeblich sagte er, dass ihm die vermögende Dame aus Dankbarkeit eine Schenkung übergeben habe.
Er habe nur beruflich für sie gearbeitet, es gab keine Freundschaft, hielt der Richter jedoch fest. Warum sie ihm so dankbar gewesen sein sollte, dass sie ihm so viel schenkte, leuchte nicht ein. Es gebe zu viele Ungereimtheiten: «Die Schenkung ist unverständlich.»
Anton K. fühlt sich vorverurteilt
Das Gericht ging davon aus, dass der Beschuldigte einmal Gold mitgehen liess und einmal 800'000 Franken in bar. Das Stehlen eines Betrags von weiteren 200'000 Franken sei nicht nachweisbar.
Das Geld muss der Beschuldigte gemäss Urteil den Erbinnen zurückbezahlen. Gegen das Urteil kann Berufung am Obergericht eingelegt werden. Vor Gericht sagte der Beschuldigte am Morgen, er habe noch nie so etwas erlebt und fühle sich vorverurteilt. Er sprach auch von psychischen Problemen.
Im Weinkeller und Schuhschrank versteckt
Die mittlerweile mit Exit aus dem Leben geschiedene Seniorin habe ihn mit einer Schenkung über 200'000 Franken und rund fünf bis sechs Kilogramm Goldmünzen bedacht. Dies, nachdem er bei ihr vermeintlich gestohlene Goldvreneli-Rollen gefunden hatte. Sie sei sehr dankbar gewesen, auch für die Arbeit, die er für sie geleistet habe. Zusätzlich habe sie ihm 25 Kilogramm Gold versprochen.
Die Vermögenswerte versteckte er im Weinkeller und im Schuhschrank, selbst seiner Frau sagte er nichts davon. Er habe das eben nicht gross erzählen wollen. Privates und Geschäftliches trenne er. Dass er bei anderer Gelegenheit der Klientin 800'000 Franken gestohlen haben soll, wies der ehemalige Gemeindepräsident zurück.
Vermögen zwischen 20 und 25 Millionen Franken
Eine Nachbarin hatte vor Gericht erklärt, die Seniorin habe rund eine Million Franken, die «eiserne Reserve», in Alufolie gehüllt zuhause gehortet. Sie habe Angst vor einem Krieg gehabt. Der Treuhänder schätzte das Vermögen seiner Klientin auf 20 bis 25 Millionen Franken. Zusätzlich besass sie vier Wohnungen.
Der ehemalige FDP-Gemeindepräsident war auch wegen Betrugs in Zusammenhang mit einem Covid-Kredit angeklagt. Er hatte bei einer Firma, deren Verwaltungsrat er war, einen zu hohen Umsatz angegeben. Die Firma ist mittlerweile Konkurs. In diesem Zusammenhang beging der 68-Jährige auch Misswirtschaft und Urkundenfälschung. Für die Misswirtschaft kassierte er eine Geldstrafe von 120 mal 250 Franken.
Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verlangt. Die Aussagen der Seniorin und die gefundenen Vermögenswerte würden gegen den Beschuldigten sprechen.
Der Verteidiger von Anton K. plädierte hingegen auf Freispruch. Die Seniorin sei sehr misstrauisch gewesen und habe immer wieder Personen beschuldigt, ihr Geld gestohlen zu haben. Allenfalls solle das Gericht eine Busse wegen Übertretung in Zusammenhang mit dem Covid-Kredit sprechen. (SDA/jmh)
* Name geändert
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