Die Uni Zürich verzichtet auf den Weiterzug des Zürcher Verwaltungsgerichtsurteils. Ein Sprecher der Universität bestätigte eine entsprechende Meldung des «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF 1. Man akzeptiere das Urteil, sagte er.
Das Verwaltungsgericht sprach Mörgeli vor einer Woche eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen sowie zusätzlich eine Abfindung von 12 Monatslöhnen zu, also insgesamt 17 Monatslöhne. Das Gericht kam zum Schluss, dass es bei Mörgelis Kündigung Fehler gegeben habe.
Dass der entlassene Medizinhistoriker aber an die Uni zurückkehren kann, schliesst das Gericht in seinem Urteil aus. Mörgeli habe «keinen Anspruch auf Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses».
Ob Mörgeli das Urteil noch weiterzieht und vor Bundesgericht um eine Wiederanstellung kämpft, ist noch offen. Der Entscheid soll erst im Januar fallen. (SDA)