Zürcher Gefängnisvorsteher fordert Gesetzesänderung
«Thomas N. wird nie verwahrt werden»

Der Vierfachmörder und Kinderschänder Thomas N. ist verurteilt: Lebenslängliche Haftstrafe plus ordentliche Verwahrung. Dieses Kombi-Urteil hält der Leiter des Zürcher Justizvollzugs für problematisch.
Publiziert: 23.03.2018 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:15 Uhr
«Ich habe gehofft, dass dieser Mensch nie wieder frei kommt»
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Lebenspartner von Carla Schauer (†) zum Urteil:«Habe gehofft, dass er nie wieder frei kommt»

Der Vierfachmörder von Rupperswil, Thomas N.*, erhielt für seine Taten lebenslänglich plus ordentlicher Verwahrung! Nun sitzt der Killer im Gefängnis Pöschwies in Regensdorf ZH, unter der Aufsicht von Thomas Manhart (60). Er ist Leiter des Zürcher Justizvollzugs. Das Urteil kann er nachvollziehen – hält es aber für sinnlos.

Fordert eine Gesetzesänderung: Thomas Manhart, Leiter vom Zürcher Amt für Justizvollzug.
Foto: Blick

«In die Verwahrung kann ein Täter nur wechseln, wenn er aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe entlassen wird. Dies ist frühestens nach 15 Jahren theoretisch möglich, aber nur, wenn er nicht mehr als gefährlich eingestuft wird. Eine Verwahrung setzt aber immer eine fortbestehende hohe Gefährlichkeit voraus», sagt Manhart der «Aargauer Zeitung». 

Entlassung später prüfen

Das heisst: Lebenslänglich plus ordentliche Verwahrung klingt zwar gut, ist aber mehr Schein als Sein. «Die Gerichte erwecken bei der Bevölkerung ungewollt eine falsche Erwartung: Sie geht davon aus, dass jemand, der zu einer Verwahrung verurteilt wird, irgendwann auch tatsächlich verwahrt wird. Doch das wird zum Beispiel im Fall von Thomas N. nie eintreffen.»

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Wurden in ihrem eigenen Haus ermordet: Carla Schauer (Mitte, †48) mit ihren beiden Söhnen Davin (l., †13) und Dion (r., †19).
Foto: ZVG

Denn für die Entlassung aus der lebenslangen Strafe ist das Amt für Justizvollzug zuständig, für die Verwahrung das Gericht. Ein Problem der Verantwortlichkeiten, findet Manhart und fordert Klarheit: Allein Gerichte sollen über die Entlassung entscheiden.

Damit nicht genug: Bei besonders schweren Fällen müsste es die Möglichkeit geben, eine Entlassungsüberprüfung erst nach 20, 30 oder 40 Jahren zuzulassen. 

Urteil nicht rechtskräftig

Ähnlich sieht es Opferanwalt Markus Leimbacher. Er vertritt die Familie von Carla Schauer. Auch er fordert eine Änderung im Gesetz für besonders schwere Fälle. Hier sollte nicht bereits nach 15 Jahren eine Entlassung überprüft werden, sondern deutlich später, meint Leimbacher in der «Weltwoche».

Aber: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Heisst: Der Fall könnte abermals vor Gericht landen. Dieses Mal beim Obergericht. Ob dies passieren wird, dürfte sich erst im Sommer entscheiden. Dann wird das schriftlich begründete Urteil an Staatsanwaltschaft und Verteidigung verschickt. (jmh)

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