Das Bezirksgericht Zürich musste heute einen schrecklichen Fall beurteilen. Ein strenggläubiger Vater (39) hat im Februar 2013 seine erst 10 Wochen alte Tochter mit Kissen erstickt. Vor Gericht stand auch die Mutter. Sie machte bei den brutalen Erziehungsmethoden mit.
Zumindest die Mutter zeigte sich reuig. «In mir hat eine Umkehr stattgefunden», sagte die 41-jährige Deutsche, die in knielangem Rock und weisser Bluse vor Gericht erschien. Heute wisse sie, dass sie auch ohne Gewalt eine Wirkung auf ihre Kinder haben könne.
Die zwei Geschwister sind bei einer Pflegefamilie
Nach dem Tod des Babys wurde ihre zweite Tochter in eine Pflegefamilie gegeben. Später, als der Vater bereits in Haft sass, gebar sie noch einen Sohn von ihm, der heute ebenfalls fremdplatziert ist.
Auch der Sohn trägt - wie seine zwei Schwestern - einen Namen aus dem Alten Testament. Die Frau ist nach wie vor gläubig und hält zu ihrem Ehemann: «Ich würde gerne wieder mit ihm und den Kindern eine richtige Familie sein», sagte die Frau. Während der Verhandlung murmelte sie oft tief versunken Gebete vor sich hin.
Teppichklopfer, kalte Duschen
Das Paar hat seine Kinder mit systematischen Züchtigungen misshandelt, um sie zu unterwürfigen und pflegeleichten Wesen zu erziehen. Die Frau machte ihren Mann zwar gelegentlich darauf aufmerksam, nicht so hart zuzuschlagen. Die Erziehungsmassnahmen mit Holzkelle, Teppichklopfer und kalten Duschen trug sie aber mit.
Im Februar 2013 deckte der Vater das erst zehn Wochen alte Töchterchen mit Sofakissen und einer Decke zu, weil er seine Ruhe haben wollte. Als das nicht funktionierte, duschte er es eiskalt ab und steckte es erneut unter den Berg von Kissen und Decken. Es erstickte.
Vor Gericht verweigerte er jegliche Aussage. «Ich möchte gerne das Reden unterlassen», sagte er zu Beginn bloss.
Prophet Gottes
Psychologen attestieren ihm eine narzisstische Störung. Er hielt sich für einen Propheten Gottes und wollte möglichst viele Kinder haben. Deshalb glaubt die Staatsanwaltschaft auch nicht, dass der Mann den Tod des Kindes bewusst in Kauf genommen hatte, sondern plädiert auf fahrlässige Tötung. Er habe einfach seine Ruhe gewollt.
Die ein Jahr ältere Schwester, die seit ihrer Geburt gezüchtigt wurde, hat heute panische Angst vor Wasser und fürchtet sich davor, zugedeckt zu werden. Ihr Anwalt, der von der KESB bezahlt wird, fordert von Vater und Mutter Genugtuungen in der Höhe von 4000 und 3500 Franken für die erlittene Gewalt, sowie 35'000 Franken für den Verlust der kleinen Schwester.
Der Staatsanwalt fordert für den Vater eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren bei fahrlässiger Tötung, oder gar 10 Jahre, falls das Gericht ihn wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt. Die Mutter soll mit 18 Monaten bedingt bestraft werden.
Das Urteil wird am nächsten Dienstag eröffnet. (SDA/vic)
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