Habichte, Wanderfalken und Sperber sind dem Taubenzüchter Emin G. (42) ein Dorn im Auge. Mehrmals hatte er beobachtet, wie ein Raubvogel eine seiner wettkampftauglichen Serbischen Hochflugtauben riss.
Das wollte er sich nicht weiter bieten lassen. Wie Staatsanwältin Susanne Steinhauser gestern vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH darlegte, präparierte der Schlosser im letzten August eine Taube mit einem hochgiftigen Pflanzenschutzmittel und liess sie dann fliegen.
Das Gift beschaffte der Taubenzüchter in Serbien
Das Ziel der Aktion: Ein Greifvogel sollte die Taube schlagen und dann an dem Gift sterben. Um ihre Herkunft zu verschleiern, wählte Emin G. eine unberingte Taube aus. Das Gift musste er in Serbien kaufen. In der Schweiz und der EU ist es verboten.
Tatsächlich stürzte sich ein Habicht auf die Ködertaube. Als der geschützte Vogel die Beute rupft, nimmt er eine tödliche Dosis des Nervengifts auf und stirbt qualvoll.
Wie die Anklage ausführt, ist das Vergiften von Raubvögeln in der Gilde der Hochflieger-Züchter weit verbreitet. In einschlägigen Foren tauschen sie sich offen über die effektivsten Tötungsmethoden aus. Ihr Ziel: Die systematische Ausrottung der Raubvögel – auch in der Schweiz. Im Kanton Zürich entspricht denn auch der Rückgang der brütenden Paare von Wanderfalken in etwa der Anzahl vergifteter Tiere.
Erstmals wurde ein Taubenzüchter verurteilt
Das macht den Prozess so wichtig. Um das öffentliche Interesse zu demonstrieren, trat das kantonale Veterinäramt als Privatkläger auf.
Emin G. ist der erste Taubenzüchter, der für den Einsatz einer sogenannten Kamikaze-Taube verurteilt wird: 11 Monate bedingt und eine Busse von 4000 Franken. Der Einzelrichter würdigte, dass der Züchter keine Vorstrafen hat und seit 1995 nie einen Tag von seiner Arbeit ferngeblieben ist.