Zoll beschlagnahmt Wachstumshormone
Rentnerin (90) muss sich gegen Doping-Verdacht wehren

Seniorin unter Doping-Verdacht: Eine 90-Jährige bestellte sich im Ausland illegale Wachstumshormone. Als diese vernichtet werden sollen, zieht sie aus Protest vor das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen.
Publiziert: 16.07.2021 um 10:10 Uhr
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Der Genfer Zoll hat 2019 ein Paket mit illegalen Wachstumshormonen sichergestellt. (Archivbild)
Foto: keystone-sda.ch

Am 29. November 2019 fängt der Zoll in Genf eine sonderbare Lieferung ab. In einem Paket finden die Mitarbeiter zwölf Ampullen Somatotropin. Das Wachstumshormon wird von Sportlern auch zur Leistungssteigerung verwendet – illegal. Bei den Behörden schrillen wegen des Pakets daraufhin die Doping-Alarmglocken.

Die Stiftung Antidoping Schweiz kassiert die Lieferung ein, ordnet deren Vernichtung an und fordert die Gebühren von 400 Franken beim Adressaten ein, wie die «AZ Medien» berichten. Doch der Empfänger der Ware ist gar kein sündiger Athlet, dem Antidoping Schweiz auf die Schliche gekommen ist, sondern eine mittlerweile 90-jährige Rentnerin.

Die Seniorin bekam immerhin noch die Möglichkeit, Stellung zu beziehen zu dem Vorfall. Ihre Erklärung: Sie sei aus gesundheitlichen Gründen auf die Hormone angewiesen, die Einnahme diene «einem medizinisch legitimierten Zweck».

Kein gültiges Arztrezept

Der Erklärung legt die Frau eine ärztliche Bestätigung bei, datiert auf den 27. Januar 2020 – also erst nachdem die Lieferung einkassiert wurde. Das fällt auch der Stiftung Antidoping Schweiz auf. Weil ein gültiges Arztrezept fehle, könne der medizinische Zweck nicht anerkannt werden. Die auferlegte Strafe der Doping-Agentur gilt.

Das liess die Seniorin nicht auf sich sitzen, sie zog kurzerhand bis vors Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Sie beschwert sich über das Vorgehen von Antidoping Schweiz. Die Aufgabe der Agentur sei die Bekämpfung von Doping im Sport, «und nicht die Verfolgung einer 90-jährigen Pensionärin». Die Frau betonte erneut, dass sie die Mittel für den medizinischen Gebrauch importierte.

Behandelnder Arzt hat keine Zulassung

Doch die zu spät datierte ärztliche Bestätigung stimmt auch die Richter skeptisch. Hinzu kommt: Der Arzt, der das Rezept ausstellte, hat keine gültige Zulassung für die Schweiz. Jedoch sei er international bekannt, eine Behandlung anzuwenden, die Mängel im Hormonhaushalt ausgleicht. Mittels Ersatzpräparaten soll der Körper auf den Stand einer etwa 20-Jährigen gebracht werden.

Der Hormonhaushalt der Seniorin sei auf einem «tiefen, normalen Niveau», wie medizinische Unterlagen der Frau zeigen würden. Die Hormone nützen also nicht einem medizinischen Zweck, sondern bloss dem Anti-Aging, wie der Richter befindet. (aua)


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