Seit Juli 2017 dürfen Kursschiffe der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) vor der An- und Abfahrt am Steg nicht mehr hornen. Dies, weil sich ein See-Anwohner in Stäfa mit einer Lärmbeschwerde ans Bundesamt für Verkehr gewandt hatte (BLICK berichtete). Erlaubt ist das Hupen seither nur bei Gefahrensituationen. Also wenn etwa ein Schwimmer zu nah am Schiff ist.
Doch daran scheinen sich nicht alle Schiffe zu halten. So sieht das zumindest der besagte Anwohner und erstattet konsequent Anzeige gegen die Kapitäne. Die Kantonspolizei Zürich bestätigt gegenüber Radio Energy Zürich, dass «einige Anzeigen» eingegangen seien. Das Statthalteramt Meilen präzisiert die Zahlen: Im August seien sechs Anzeigen eingegangen, im September dagegen keine.
Gegen die Kapitäne wird nun wegen Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Binnenschifffahrtsgesetz ermittelt. Sie müssen mit einer Busse rechnen. Ein Verfahren, das bereits vor August eröffnet wurde, wurde jedoch bereits eingestellt.
«Zusätzliche Belastung für Kapitäne»
Bei den Kapitänen sei die Verunsicherung nun gross, wie ZSG-Direktor Roman Knecht gegenüber Radio Energy Zürich sagt. «Es ist eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen. Sie müssen sich jetzt stets zweimal überlegen, ob sie beim Steg in Stäfa hornen und dann möglicherweise angezeigt werden oder ob sie es unterlassen und das Risiko eingehen, einen Schwimmer oder einen Pedalofahrer zu verletzen», sagt Knecht.
«Es gibt bei den Laien und auch den Kapitänen unterschiedliche Wahrnehmungen in Bezug auf die Gefahrensituation», sagt er. Der Anwohner am Steg stelle aber seine Beurteilung über diejenigen der Schiffsführer. Kurt Hunziker, ehemaliger Schiffskapitän am Vierwaldstättersee, glaubt, der Anwohner führe einen Kleinkrieg. «Dass er die Kapitäne gleich anzeigt, finde ich ‹bireweich›», sagt er zu Radio Energy Zürich. «Beim Hornen geht es um die Sicherheit und nicht um ein Einzelinteresse», sagt er. Deswegen solle man «lieber einmal zu viel hupen, als zu wenig», meint der pensionierte Kapitän.
Roman Knecht habe versucht, mit dem Anwohner ein Gespräch zu suchen – leider ohne Erfolg. Dennoch sei es ihm ein Anliegen, weiterhin für die Sicht der Schiffskapitäne zu sensibilisieren. Er habe darum die verantwortliche Person beim Statthalteramt eingeladen, mit ihm die Situation vom Schiff aus anzusehen. (man)