Die zuständige Regierungsrätin Laura Dittli (Mitte) hielt in der Debatte fest, die Regierung wolle den Alkoholkonsum nicht verharmlosen. Aber die aktuelle Vorschrift erweise sich in der Praxis als schwierig umzusetzen.
Auch die vorberatende Kommission war gegen ein Alkoholausschankverbot an Betrunkene. Kommissionspräsident Rainer Leemann (FDP) sagte, die Suchtprävention sei zwar sehr wichtig. «Aber das müssen wir nicht im Gastgewerbegesetz tun.»
Manuela Käch (Mitte) hielt fest, die aktuelle Regelung sei sehr schwierig zu kontrollieren. «Wir bagatellisieren das Problem nicht. Aber es ist scheinheilig, durch dieses Gesetz Lösungen in der Suchtproblematik zu versprechen.» Lieber soll in die Suchtprävention investiert werden. Der SVP-Sprecher sagte, das Gesetz sei «ein toter Buchstabe» und werde heute gar nicht angewendet. «Wir sollten das Gesetz entschlacken.» Auch die FDP, welche die Motion einst eingereicht hatte, sprach sich für die Abschaffung des Verbots aus.
Chancenlos waren die Argumente der Ratslinken, die sich für das Verbot aussprachen. So sagte Julia Küng (Alternative – die Grünen, kurz ALG), dass die Schattenseiten des Alkoholkonsums oft unterschätzt werden. 250'000 Menschen würden jährlich daran sterben, sagte sie. Zudem biete das aktuelle Gesetz sehr wohl eine präventive Funktion.
Auch Drin Alaj (SP) wollte das Alkoholausschanks-Verbot an Betrunkene nicht aufheben. Der Schutz der Bürger müsse oberste Priorität haben. Experten würden vor den Folgen des Alkoholmissbrauchs warnen. «Die Eigenverantwortung reicht nicht aus», sagte er. Den Antrag der SP und der ALG, auf die Streichung des Verbots zu verzichten, lehnte der Kantonsrat letztlich mit 48 zu 17 Stimmen ab.
Ferner wurde im Kantonsrat auch diskutiert, ob Alkohol mittels öffentlich zugänglicher Automaten verkauft werden darf oder nicht. Die vorberatende Kommission wollte das bestehende Verbot aufheben, ebenso die Regierung. Eine klare Mehrheit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte sah es gleich und lehnte das Verbot mit 52 Ja zu 14 Nein-Stimmen ab.
Die Schlussabstimmung zur Teilreform des Gastgewerbegesetzes findet nach der zweiten Lesung in der Oktobersession statt. Wenn das Referendum nicht ergriffen wird, soll die Teilrevision im Februar 2025 in Kraft treten.