Künftig dürften im Ägerisee nur Boote einwassern, die im Kanton Zug immatrikuliert seien, über eine Einwasserungsbewilligung verfügten und im Schiffsausweis den Ägerisee als Heimgewässer deklariert hätten, teilte der Kanton am Montag mit.
Boote, die zuvor in einem anderen Gewässer unterwegs waren, müssen zwingend von einer autorisierten Stelle gereinigt werden. Zudem ist eine kostenpflichtige Kontrolle durch das kantonale Amt für Wald und Wild Pflicht. Die verstärkten Einwasserungsregeln treten laut Mitteilung am 1. März in Kraft.
Die Reinigungspflicht gilt nicht nur für Boote, sondern auch für Wassersportgeräte, Tauch-, Angel- und Schwimmausrüstung sowie Baumaschinen. Ausserdem ist es verboten, Kiessand oder Aushubmaterial aus anderen Gewässern in den Ägerisee zu bringen.
Im Kanton Zug wurde die Quaggamuschel im Sommer 2024 im Zugersee gefunden. Im Ägerisee gab es bisher keine Hinweise auf die invasive Art, wie die neuesten Proben von Ende Januar zeigten.
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzen Meer. Seit dem ersten Nachweis in der Schweiz 2014 siedelte sie sich in diversen Seen an. Die Muschel verdrängt heimische Arten stark und schädigt das aquatische Ökosystem schwer.
Zudem beschädigt sie Infrastrukturen wie Leitungen, Trinkwasserversorgungen oder Heizsysteme schwer. Ihre kleinen Larven gelangen in Rohre, setzen sich dort fest und verstopfen diese.