Strolchenfahrt mit Auto der Eltern
Bub (15) mit 200 km/h im Kanton Zug geblitzt

Ein Jugendlicher ist auf der A14 ohne Führerausweis und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden. Jetzt muss er sich vor der Jugendanwaltschaft verantworten.
Publiziert: 04.05.2023 um 11:52 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2023 um 16:11 Uhr
Auf der betreffenden Strecke sind höchstens 120 km/h erlaubt (Symbolbild).
Foto: Keystone

In der Nacht auf den 13. Februar ist ein Auto auf der A14 zwischen der Ausfahrt Baar und der Ausfahrt Zug in Fahrtrichtung Luzern von einer semistationären Radaranlage erfasst worden. Die Ermittlungen der Verkehrspolizei führten zu einem 15-jährigen Jugendlichen.

In der Einvernahme mit Ermittlern des Dienstes Jugenddelikte zeigte sich der junge Mann geständig, wie die Strafverfolgungsbehörden in einer Mitteilung schreiben. Er gab an, an besagtem Datum eine Spritztour unternommen zu haben. Er hatte sich dazu das Auto der Eltern geschnappt.

Er hatte kein Billett

Während seiner Strolchenfahrt wurde er mit einer Netto-Geschwindigkeit von 198 km/h geblitzt. Auf dem erwähnten Streckenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h – er überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit somit um 78 km/h. Zudem hatte er als 15-Jähriger keine Fahrerlaubnis.

Der fehlbare Lenker wurde angezeigt. Er muss sich wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Die Ermittlungen dauern an. (noo)

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