Am Mittwoch, 5. April, wurde ein Fussgänger (80) auf dem Trottoir beim Kreisel Neugasse/Weststrasse in Baar ZG von einem Jugendlichen (13) auf einem Elektro-Trottinett erfasst. Der Senior wurde dabei schwer verletzt und musste sich für mehrere Tage ins Spital.
Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der beschuldigte Jugendliche keine Fahrberechtigung für den Elektro-Stehroller hat. Denn er ist erst 13 Jahre alt. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren mit der Mofaprüfung gefahren werden. Zudem war das E-Trottinett nicht für den Strassenverkehr zugelassen.
Der 13-Jährige muss sich bei der Jugendanwaltschaft wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Angezeigt wurde auch der Vater des Jungen, weil er ihm den nicht vorschriftsgemässen Stehroller trotz fehlender Fahrberechtigung überlassen hatte. Der E-Scooter bleibt gemäss Anordnung der Jugendanwaltschaft sichergestellt. (bab)