Mit dem Ja zur Schaffung einer AG genehmigten die Stimmberechtigten auch die Beteiligung der Gemeinde an dem WESt im Umfang von 1,1 Millionen Franken. Zudem hiessen sie ein Aktionärsdarlehen von 2,0 Millionen Franken gut. Der Entscheid fiel mit einem Ja-Stimmenanteil von 69,43 Prozent (1953 Ja zu 860 Nein ) deutlich aus.
Das WESt ist heute reglementarisch als unselbständig öffentlichrechtliche Anstalt organisiert, wird aber als selbständige öffentlichrechtliche Anstalt geführt. Der Gemeinderat entschied sich deswegen, die Rechtsform des Gemeindewerks zu überprüfen.
Als AG kann das WESt in der Darstellung des Gemeinderats eigenständiger wirtschaften als heute. Es soll damit auch wettbewerbsfähiger werden, denn es könne als AG schneller und flexibler entscheiden.
(SDA)