Viele der noch freien Infrastrukturflächen befänden sich in den Verdichtungsgebieten und würden durch eine Photovoltaik-Pflicht der Entwicklung nach innen und der Baulandmobilisierung entzogen werden, argumentierte die Regierung.
Die Photovoltaik-Anlagen auf Parkierungsflächen hätten zudem höhere Investitionskosten, was deren wirtschaftliche Machbarkeit in Frage stelle.
Mit der Eigenstromerzeugung bei Neubauten und der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand habe er erst kürzlich neue Gesetzesbestimmungen geschaffen, welche inhaltlich in eine ähnliche Richtung zielten, betonte der Regierungsrat. Da aktuell eine Photovoltaik-Pflicht auf Stufe Bund diskutiert wird, bestehe auch insofern keine Notwendigkeit, das kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen.
Für die Argumente des Regierungsrats habe seine Fraktion «überhaupt kein Verständnis», sagte Ivo Egger (ALG). Sie halte daran fest, dass ihre Motion erheblich erklärt werden solle.
Der Mehrheit des Rats aber unterstützte das Anliegen der ALG-Fraktion nicht. Da half auch der Antrag der GLP auf Teilerheblicherklärung nicht. Die Motion wurde mit 50 zu 21 Stimmen abgelehnt. Mitte-Sprecher Roger Wiederkehr fasste zusammen: «Diese Pflicht geht uns zu weit.»
Einen anderen Weg eingeschlagen hatte diesbezüglich Zugs Nachbarkanton Luzern. Dort hatte die Kantonsregierung im vergangenen November verkündet, dass sie prüfen lassen wolle, ob die Überdachung von Parkplätzen mit Solarpanels zur Pflicht werden soll. Sie beantragte einen SP-Vorstoss erheblich zu erklären.
(SDA)