Kanton Zug
Selbstbedienungsläden sollen immer offen bleiben dürfen

Geht es nach dem Willen der Zuger Regierung, sollen Läden ohne Verkaufspersonal von den Öffnungszeiten ausgenommen werden. Die Ausnahmeklausel gilt im Kanton Zug bereits für Hofläden auf Bauernhöfen und Verkaufsautomaten.
Publiziert: 27.03.2025 um 16:39 Uhr
|
Aktualisiert: 27.03.2025 um 16:45 Uhr
Der Zuger Regierungsrat will bei Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal die Ladenöffnungszeiten lockern. (Symbolbild)
Foto: PETER SCHNEIDER
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Regierungsrat ist bereit, die Regeln bei den Ladenöffnungszeiten zu lockern. Er stehe neuen technischen Möglichkeiten offen gegenüber, erklärte er im Bericht an das Parlament.

Wichtig ist ihm dabei der Zusatz «ohne Verkaufspersonal», um andere Angebote auszuschliessen. In Geschäften, in denen die Kunden die Waren selbst in den Korb legen oder an Automaten bezahlen, werde jedoch Personal für Nachschub oder Reinigung benötigt.

Die vorberatende Kommission unterstützt die Pläne der Regierung, möchte aber bei den Ausnahmen weiter gehen. Sie schlägt vor, auch Läden mit einer Fläche von maximal 100 Quadratmetern eine Ausnahme zu gewähren, wenn sie ausserhalb der Öffnungszeiten nur Sicherheitspersonal beschäftigen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?