Mit der Gesetzesvorlage sollen die Gemeinden verpflichtet werden, ein flächendeckendes Betreuungsangebot bereitzustellen, damit die Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten und im Schulalter tagsüber betreut werden. Die Betreuung soll möglichst das ganze Jahr und die Ferienzeit abdecken. Neben den Gemeinden soll sich der Kanton künftig an den Betreuungskosten beteiligen.
Die Kinderbetreuung soll im Kanton Zug durch die Vorlage «verlässlicher, einheitlicher und günstiger werden», sagte Beat Iten (SP), Präsident der vorberatenden Kommission, in der Eintretensdebatte.
Gemäss einem kantonalen Monitoringbericht gab es im Kanton Zug 2022 insgesamt rund 5000 Betreuungsplätze für Kinder, davon 2230 Plätze in Kitas und 2680 Plätze in schulergänzenden Einrichtungen.