Wegen Lärm auf Kosovaren geschossen
Schütze von Ebikon LU muss über sechs Jahre in den Knast

An einem Sommerabend im Jahr 2017 hat ein Schweizer (38) von seinem Balkon aus mit seinem Sturmgewehr auf lärmende Jugendliche geschossen. Ein Kosovare wurde schwer verletzt. Jetzt hat das Luzerner Kriminalgericht den Schützen verurteilt.
Publiziert: 07.12.2021 um 11:12 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2021 um 11:19 Uhr
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Der verhängnisvolle Vorfall passierte Juli 2017 in Ebikon LU (Symbolbild).
Foto: Keystone

Ein Mann (38), der im Juli 2017 in Ebikon LU von seinem Balkon aus mit einem Sturmgewehr einen 21-Jährigen auf einem Schulhausplatz angeschossen und schwer verletzt hat, muss ins Gefängnis. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Schweizer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 6 Jahren und 2 Monaten Freiheitsstrafe.

Neben der versuchten vorsätzlichen Tötung sprach das Gericht den Mann auch der mehrfachen Gefährdung des Lebens schuldig, wie dem Urteil zu entnehmen ist, das erst im Dispositiv und ohne Begründung veröffentlicht wurde. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Betrunken, Probleme mit der Freundin

Der Beschuldigte beobachtete an einem Juliabend 2017 von seinem Balkon aus Jugendliche bei der Schule und störte sich an deren Lärm. Er holte seine Armeewaffe, ein Sturmgewehr 90, hervor, lud dieses, zielte auf die Gruppe von rund zehn jungen Menschen und drückte ab. Der Schuss traf einen damals 21-jährigen Kosovaren am Oberkörper und verletzte ihn schwer.

Vor Gericht sagte der Beschuldigte aus, er habe niemanden verletzen oder gar töten, sondern bloss die Jugendlichen abschrecken wollen. Der Schuss sei ein Unfall gewesen. Am Tatabend war er alkoholisiert. Er sei damals in einer schlechten Verfassung gewesen, hatte Stress im Job und Streit mit der Freundin.

20'000 Franken Genugtuung

Sein Verteidiger forderte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine bedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren. Der Staatsanwalt wies die Unfall-These zurück und verlangte für den «versierten und ausgebildeten Schützen» eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren.

Laut dem Gericht muss der Beschuldigte dem Opfer 20'000 Franken Genugtuung zahlen. Dem Gericht schuldet er zudem Verfahrenskosten von über 31'000 Franken. (SDA)

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