Wer bei Hans P. Wanner eine Ferienwohnung mieten will, muss seit Neustem eine achtseitige Hausordnung unterzeichnen. Damit will der Luzerner Gastronom Prostituierte fernhalten.
Ein solcher Gast brachte ihm nämlich vor einiger Zeit Ärger mit den Nachbarn ein (BLICK berichtete).
Polizei rückte mehrmals aus
Im April vermietete der Mann das Appartement an der Rigistrasse an eine Frau. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei ihr nicht um eine gewöhnliche Touristin. Viel mehr verwandelte sie die Wohnung in ein Bordell mit regelmässigem Freier-Verkehr.
Das Treiben blieb nicht unbemerkt. So musste dann auch die Polizei mehrmals ausrücken, weil sich die Nachbarn wegen Ruhestörung beschwert hatten. Wanner selbst sei aber nicht informiert worden. «Alle wussten offenbar davon, nur mir sagte keiner etwas», sagt er jetzt zu «Zentralplus».
Als Wanner dann davon erfuhr, musste die Prostituierte die Wohnung umgehend verlassen. Er selbst wolle «nichts mit dem horizontalen Gewerbe zu tun haben».
«Gewerbe strengstens untersagt»
Um sich Ärger mit Prostituierten in Zukunft zu sparen, steht nun neu in der Hausordnung «Drogen oder die Verwendung der Wohnung für Gewerbe sind strengstens untersagt». Ausserdem müssen sich alle Gäste von nun an mit Pass ausweisen. (man)