Neues Gesetz
Hunde müssen in Uri im Wald erstmals an die Leine

Im Kanton Uri müssen die Hunde diesen Frühling und Sommer erstmals im Wald von Gesetzes wegen an die Leine genommen werden. Die Leinenpflicht gilt ab dem 1. April und bis am 31. Juli, wie die Sicherheitsdirektion am Montag mitteilte.
Publiziert: 25.03.2024 um 09:14 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2024 um 15:57 Uhr
Eine Frau führt ihren Hund an der Leine durch einen Wald spazieren. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Im Kanton Uri gibt es rund 2000 registrierte Hunde. Streifen diese in der Setz- und Brutzeit frei durch den Wald oder den Waldrändern entlang, können sie Mutter- und Jungwildtiere gefährden. Besonders gefährdet sind Rehkitze, Junghasen oder die Nester von Bodenbrütern, wie die Sicherheitsdirektion mitteilte

Der Landrat hat deswegen in der Jagdverordnung eine Leinenpflicht eingeführt. Diese gilt im Wald und in Waldrandgebieten, das heisst bis zu einem Abstand von 50 Metern zum Wald. Hundehalterinnen und -halter, die sich nicht an die neue Vorschrift halten würden, müssten mit Bussen rechnen, teilte die Sicherheitsdirektion mit.

Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Arbeitshunde. (SDA)

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