Eine Frau führt ihren Hund an der Leine durch einen Wald spazieren. (Symbolbild)
Foto: Keystone
Im Kanton Uri gibt es rund 2000 registrierte Hunde. Streifen diese in der Setz- und Brutzeit frei durch den Wald oder den Waldrändern entlang, können sie Mutter- und Jungwildtiere gefährden. Besonders gefährdet sind Rehkitze, Junghasen oder die Nester von Bodenbrütern, wie die Sicherheitsdirektion mitteilte
Der Landrat hat deswegen in der Jagdverordnung eine Leinenpflicht eingeführt. Diese gilt im Wald und in Waldrandgebieten, das heisst bis zu einem Abstand von 50 Metern zum Wald. Hundehalterinnen und -halter, die sich nicht an die neue Vorschrift halten würden, müssten mit Bussen rechnen, teilte die Sicherheitsdirektion mit.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Arbeitshunde. (SDA)