Wenn Hundehaltende ihrer Pflicht nicht nachkommen, eine Bissverletzung gemeldet wird oder ein schwerwiegender Verdacht auf eine Bedrohung besteht, können neu erforderliche Massnahmen getroffen werden, wie das Parlament am Mittwoch entschied.
Die Änderung wurde nötig aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2019. Das Gericht hiess die Beschwerde einer Hundehalterin gut, deren verhaltensauffälliger Hund durch den Kanton Uri beschlagnahmt werden sollte. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Kanton Uri an einer «ausreichenden gesetzlichen Grundlage» dafür mangle.
Denn in der aktuellen Veterinärsverordnung würde einzig das Treffen von Massnahmen an den Regierungsrat delegiert, was laut Bundesgericht nicht ausreichend sei. Neu wird nun die Aufgabe an den Kantonstierarzt delegiert und die Verordnung mit dem Begriff «Beschlagnahmung» ergänzt, um allfällige Auslegungsfragen zu vermeiden.
Der Urner Landrat beschloss den Antrag einstimmig mit 54 zu 0 Stimmen.
(SDA)