Diese sollen die Zuständigkeiten und Aufgaben regeln, wie die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri am Dienstag mitteilt. Nebst stationären Institutionen sollen auch alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, ein EPD zu führen.
Vorgesehen sei, dass für die Bevölkerung automatisch ein EPD eröffnet werde, dieses jedoch mit einem Widerspruchsrecht verbunden sei, wie der Kanton weiter schreibt. Wer bereits vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage ein EPD eröffnen wolle, könne dies für 15 Franken über die Website der Stammgemeinschaft Post Sanela Health AG tun.
Das Bundesgesetz für das elektronische Patientendossier war 2017 in Kraft getreten. Frühstens per 2027 soll dieses voraussichtlich revidiert werden. Ziel des Bundesrats ist es, die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung nachhaltig zu verbessern.
Neu soll der Kanton die Sicherstellung des Betriebs mindestens einer Stammgemeinschaft im Kantonsgebiet gewährleisten. Die Stammgemeinschaften seien die Betreiber der EPD und hätten mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen.
(SDA)