Die Urner Sicherheitsdirektion hat den Wolf, der zwischen dem 3. Juli und dem 17. August im Urner Oberland insgesamt 13 Schafe gerissen hatte, zum Abschuss freigegeben. Die Wildhut und allenfalls ausgewählte Jäger haben 60 Tage Zeit, das Tier zu erlegen. Dies ist bereits die zweite Abschussverfügung, die der Kanton Uri in diesem Jahr erteilt. Die Schadenschwelle sei erreicht, teilte die Urner Sicherheitsdirektion am Montag mit.
Die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte Tiere, die erheblichen Schaden anrichten, anordnen.
Mindestens 10 Risse nötig
Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liege vor, wenn in seinem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens 10 Nutztiere getötet würden, schreibt die Sicherheitsdirektion.
Die 13 Risse ereigneten sich in den drei Alpgebieten Voralpflüe, Kartigel und Oberplatti. Die Abschussbewilligung entspreche dem «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal», heisst es weiter. Nicht erlegt werden darf der Wolf im eidgenössischen Jagdbanngebiet Fellital.
Erster Wolf lebt noch
Da damit gerechnet werden müsse, dass in diesem Gebiet weitere Übergriffe stattfinden werden, verfügte die Sicherheitsdirektion den Abschuss dieses Wolfs, heisst es weiter. Die Verfügung dauert bis zum Ende der Alpsaison.
Bereits am 31. Mai hatte der Kanton Uri einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Dieser konnte aber sein Fell retten. Die Wildhut schaffte es nicht, ihn während der 60-tägigen Frist zu erlegen.
Ob es sich beim Wolf, der nun zum Abschuss freigegeben wurde, um denselben Wolf handelt wie um jenen, der im Frühling hätte erlegt werden sollen, ist noch unklar. Die DNA-Resultate der neusten Risse stünden noch aus, teilte der Urner Jagdverwalter Josef Walker auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.