Um AHV früher zu kassieren
Luzerner lässt sich aus finanziellen Gründen zur Frau erklären

Für eine Geschlechtsänderung sind seit Anfang Jahr nur noch ein Zeitaufwand von 10 Minuten und 75 Franken nötig. Ein Luzerner nutzte das aus, um früher an die AHV-Rente zu kommen. Solche Missbräuche sind zwar selten, können aber kaum nachgewiesen werden.
Publiziert: 21.01.2022 um 12:09 Uhr
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Aktualisiert: 21.01.2022 um 19:12 Uhr
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Auf dem Papier gilt ein Luzerner Anfang 60 nun als Frau (Symbolbild).
Foto: Getty Images

Ein Mann Anfang 60 ist seit dem 5. Januar eine Frau – zumindest auf dem Papier. Der Luzerner habe sein Geschlecht ändern lassen, um früher an die AHV-Rente zu kommen, berichtet die «Luzerner Zeitung». Nötig waren bloss 75 Franken und ein zehnminütiges Gespräch beim Zivilstandsamt. Dabei wurden seine Identität, die Urteilsfähigkeit und der angegebene Wohnsitz überprüft.

Nun ist der Mann im Personenstandsregister als Frau eingetragen. Der Grund für die Geschlechtsänderung war ein rein finanzieller, wie der als Provokateur bekannte Luzerner zugibt. Denn: Frauen können die AHV-Rente, die derzeit 28'680 Franken im Jahr beträgt, ein Jahr früher beziehen als Männer.

Innere Überzeugung muss nicht überprüft werden

Die erleichterte Geschlechtsänderung gilt seit 2022 und soll es Transmenschen ermöglichen, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern zu können – ohne vorgängige medizinische Untersuchungen oder andere Voraussetzungen. Bedenken, dass es dabei zu dreisten Missbräuchen wie im Fall des Luzerners kommt, entgegnete Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) im Juni 2020: «Niemand mache einfach so was aus einer Laune heraus».

Auch das Bundesamts für Justiz hält Missbräuche für unwahrscheinlich, wie eine zwölfseitige Weisung an die Zivilstandsbeamten zeigt. Darin heisst es, dass Beamte «nicht aktiv nach einem Missbrauch suchen» müssen und es bestehe «keine Verpflichtung, die innere Überzeugung der betroffenen Personen zu überprüfen». Ein Missbrauch liege nur dann vor, wenn er offensichtlich sei.

Missbrauch lässt sich kaum nachweisen

Was als offensichtlich gilt, ist aber schwierig zu beurteilen. Laut Corinne Hodel, Leiterin des regionalen Zivilstandsamts Hochdorf, sei ein Missbrauch «denkbar, wenn die Person mündlich oder schriftlich zu erkennen gibt, dass sie eine Erklärung zur Änderung des Geschlechts im Scherz, zu betrügerischen Zwecken oder auf eine andere nicht ernsthafte Weise abgeben möchte». Ist dies der Fall, seien die Zivilstandsbeamten verpflichtet, die Entgegennahme der Erklärung über die Geschlechtsänderung zu verweigern.

SVP-Nationalrat Franz Grüter (58) war immer skeptisch gegenüber einer erleichterten Geschlechtsänderung. Er habe nie verstehen können, dass eine Änderung des Geschlechts ganz ohne irgendwelche Prüfung und das vertiefte Abklären der Hintergründe möglich sein soll. (gin)

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