Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Erbinnen eines Hauses im Gebiet Horlaui in der Gemeinde Weggis LU abgewiesen. Sie wehrten sich gegen den Abbruch des Hauses ihres verstorbenen Vaters im von Steinschlag und Felssturz gefährdeten Steilhang.
Damit bestätigt das Bundesgericht einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom November vergangenen Jahres. Wie die Lausanner Richter in ihrem am Freitag publizierten Urteil festhalten, verfügt die Gemeinde über eine ausreichende gesetzliche Grundlage, um den Abriss des Hauses anzuordnen.
Bei vier weiteren Häusern im Gebiet Horlaui hat die Gemeinde gleich entschieden.
Nach den Unwetterereignissen im Jahr 2005 liess die Gemeinde Weggis die Gefahrenkarte überarbeiten. Die Ergebnisse zeigten, dass die fünf Parzellen und die darauf stehenden Häuser im Gebiet Horlaui stark durch Steinschlag und Felssturz gefährdet sind. Aus diesem Grund wurde die Aussiedlung der Bewohner und der Abbruch verfügt.