Sexuelle Handlungen mit einem Kind, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
J.S. muss 6 Monate ins Gefängnis

Das Kriminalgericht Luzern verurteilt den Künstler J.S. zu einer Freiheitsstrafe von 2 1/2 Jahren. Für das Gericht steht fest: Er hat sich an einer Minderjährigen vergangen.
Publiziert: 16.10.2017 um 20:20 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 22:03 Uhr
Drei Fälle schwerer häuslicher Gewalt wurden publik (Symbol)
Foto: Keystone
Anian Heierli

Die schweren Vorwürfe haben sich erhärtet. Der Luzerner Jungfilmer J.S.* (29) misshandelte eine Minderjährige (BLICK berichtete). Das Kriminalgericht Luzern spricht ihn schuldig wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Die Delikte soll S. sogar mehrmals begangen haben. Dafür kassierte er 2 1/2 Jahre Freiheitsstrafe. Davon muss er sechs Monate absitzen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

S. zeigt keine Reue

J.S. ist zudem verpflichtet, seinem Opfer eine Genugtuung von 15'000 Franken zu zahlen, sowie die Verfahrenskosten von 10'962 Franken. Das Urteil fällt vergleichsweise mild aus, weil die Taten schon mehrere Jahre zurückliegen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor der Verhandlung sogar nur eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert. BLICK konfrontiert S. nach dem Urteilsspruch mit seinen Taten. Doch von Reue fehlt jeder Spur. Seine Antwort auf jede Frage lautet: «Kein Kommentar!» J.S. hat das Urteil angefochten.

Den Verurteilten kennt man in der Künstlerszene. Eine Eigenproduktion von ihm gewann sogar an einem Festival. Dort distanziert man sich heute von S.: «Dass ein ehemaliger Preisträger wegen solch schrecklicher Straftaten bestraft wird, macht uns sehr betroffen», heisst es auf Anfrage. Und: «Wir verurteilen jegliche Form von sexueller oder anderer Gewalt aufs Schärfste.»

Künstler sind schockiert

Mit der Karriere scheint es vorbei. Personen, die mit S. zusammengearbeitet haben, sind schockiert. Im Moment wollen sie nicht mit dem Filmemacher in Verbindung gebracht werden, und auch ihren Namen nicht im Zusammenhang mit dem Fall lesen.

*Name der Redaktion bekannt

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