Dieses Verbot gilt für den Lauerzer-, Sihl- und Wägitalersee sowie für den im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mittelte. Die Einschränkung tritt ab dem 1. Juni in Kraft und ist vorab auf ein Jahr befristet.
Der akuten Einschleppungsgefahr invasiver aquatischer Organismen in die Schwyzer Gewässer durch gewässerwechselnde Boote wurde vor rund einem Jahr mit der Reinigungspflicht begegnet, wie es weiter heisst.
Bis dieser Prozess aber greife, bestehe weiterhin die Gefahr, dass invasive gebietsfremde Arten in Schwyzer Seen eingeschleppt würden. Das Beispiel der Quaggamuschel zeige die Wichtigkeit eines unverzüglichen und konsequenten Handelns, da diese Muschelart ein grosses wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Schadenpotenzial aufweise.
Künftig dürfen ausschliesslich im Kanton Schwyz registrierte Schiffe in diese Seen einwassern. Für die zwei Konkordatsseen Vierwaldstätter- und Zürichsee werden laut Regierung ähnliche Einschränkungen angestrebt.
Der Zug hatte bereits im April ein Einwasserungsverbot für fremde Schiffe für ein Jahr beschlossen.