Auf einen Blick
- Milliardärspaar verklagt ehemaligen Privatkoch wegen angeblichen Diebstahls von 100'000 Franken
- Koch wurde freigesprochen, da Zweifel an seiner Schuld bestanden
- Gehalt des Kochs betrug etwa 8000 Franken pro Monat
Ein wohlhabendes Ehepaar aus dem Kanton Schwyz, dessen Vermögen sich auf mehrere Milliarden Franken beläuft, hat seinen ehemaligen Privatkoch vor Gericht gezerrt: Der Grund: Der mit 16 Gault-Millau-Punkten ausgezeichnete Deutsche (46) soll dem Ehepaar rund 100'000 Franken geklaut haben.
Rückblende: 2021 stellte das Paar den Koch zunächst für eine zweimonatige Probezeit ein, berichtet der «Bote der Urschweiz». Damals lebte der Gastronom noch in Deutschland. Nach der Probezeit zog der 46-Jährige in die Schweiz, wo sein Lohn auf etwa 8000 Franken pro Monat angehoben wurde. Mit der Arbeit des Kochs sei das Paar anfänglich sehr zufrieden gewesen, wie es vor dem Schwyzer Strafgericht angibt. Doch dann kam es zu einem Zerwürfnis.
Der Kern des Konflikts liegt in zwei Vorwürfen: Zum einen soll der Koch einen Koffer mit 100'000 Franken Bargeld entwendet haben, den die Ehefrau des Milliardärs in ihrem Meditationsraum aufbewahrt hatte. Das Geld sei eigentlich für Notfälle dagewesen, betont die Anklage vor Gericht.
Milliardär vergass, Dauerauftrag zu löschen
Zum anderen wirft der Ehemann dem Deutschen vor, unrechtmässig Lohn bezogen zu haben. Konkret: Nach der Festanstellung vergass der Schweizer, den Dauerauftrag für den Probezeitlohn zu kündigen. Fortan erhielt der 46-Jährige neben seinem regulären Gehalt noch die 7000 Euro pro Monat obendrauf, bis er im Frühjahr 2022 fristlos gekündigt wurde.
Nun kam es vor dem Schwyzer Strafgericht zum Showdown. Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung wegen Diebstahls und unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Busse von 120 Franken wegen einer Geschwindigkeitsübertretung.
Die Anklage stützte sich dabei hauptsächlich auf Indizien, darunter Google-Suchanfragen des Beschuldigten zu Bargeldtransaktionen und DNA-Spuren an der Schublade, in der das Geld aufbewahrt wurde.
Koch musste auch für den Hund kochen
Die Anstellung des Kochs wurde für die Probezeit und die Festanstellung mündlich abgemacht, heisst es weiter. Schriftliche Arbeitsverträge waren keine vorhanden. Laut dem Rechtsanwalt des Milliardärs als Privatkläger ist vor dem Kantonsgericht ein Zivilverfahren wegen des zu viel erhaltenen Lohnes hängig. Der Beschuldigte sei aber deswegen auch strafrechtlich zu belangen, zitiert der «Bote der Urschweiz» aus dem Gericht.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch in den Hauptanklagepunkten. Sie argumentierte, dass keine eindeutigen Beweise für den Diebstahl vorlägen und auch andere Personen Zugang zum Geld gehabt hätten. Bezüglich des Gehalts wurde angeführt, dass dem Koch aufgrund seiner umfangreichen Tätigkeiten, die weit über das Kochen hinausgingen, ein höheres Gehalt zugestanden hätte. So musste der Koch auch für den Hund der Ehefrau kochen und den Sohn zur Schule fahren.
Das Strafgericht folgte in seinem Urteil weitgehend der Argumentation der Verteidigung und sprach den Koch in den Hauptanklagepunkten frei, da trotz der Indizien Zweifel an seiner Schuld bestanden. Lediglich wegen der Geschwindigkeitsübertretung wurde eine Busse von 120 Franken verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.