Schwyz überarbeitet Gesetz
Regierung will Besitzer von Denkmalschutzobjekten unterstützen

Die Schwyzer Regierung will denkmalschutzbedingte Mehrkosten angemessener ausgleichen. Dafür ist eine Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie notwendig.
Publiziert: 04.09.2023 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2023 um 10:53 Uhr
Die Schwyzer Regierung will die Besitzer und Besitzerinnen von denkmalgeschützten Liegenschaften bei Mehrkosten finanziell unterstützen. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Neu sollen die Kosten zur Erhaltung, Instandstellung und Pflege von Denkmalschutzobjekten erhöht werden, wie es in der Vernehmlassung des Regierungsrats vom Montag hiess. Die Subventionszahlungen für lokal eingestufte Objekte werden von 18 auf 30 Prozent, regional eingestufte von 21 auf 35 Prozent und national eingestufte von 25 auf 40 Prozent erhöht.

Weiter sieht die Teilrevision vor, die Subventionszahlungen im Bereich Denkmalpflege nicht mehr über den Lotteriefonds, sondern über das ordentliche Budget zu entrichten. Bisher zahlte der Lotteriefonds jährlich 1,9 Millionen Franken Subventionen. Mit der Teilrevision betrügen die kantonalen Subventionszahlungen jährlich 3,2 Millionen Franken.

Mit der Gesetzesänderung sollen betroffene Eigentümer und Eigentümerinnen von denkmalgeschützten Liegenschaften finanziell unterstützt werden. Denn für diese fielen jeweils erhebliche Mehrkosten bei der Sanierung und dem Unterhalt der Schutzobjekte an, wie es in der ausschlaggebenden Motion von Mitte-Kantonsrat Roger Brändli hiess.

Eine Übernahme der Mehrkosten durch den Kanton erhöhe die Akzeptanz von Unterschutzstellungen bei den Betroffenen, hiess es in der Motion weiter. Es werde eine sorgfältige Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen gewährleistet. Zudem sollten die höheren Kostenbeiträge nicht zulasten der anderen Empfänger aus dem Lotteriefonds gehen.

Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Dieses dauert bis 30. November 2023.

(SDA)

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