Pflegebedürftige Menschen im Kanton Schwyz erhalten künftig höhere Ergänzungsleistungen. (Symbolbild)
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Die Änderung trete per 1. Januar 2024 in Kraft, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Montag schrieb. Die Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sei entsprechend angepasst worden. Die Ausgleichskasse Schwyz werde die Verordnungsanpassung durchsetzen.
Die Pensionstaxe greife bei Aufwendungen für Unterkünfte, Verpflegung und Betreuung gemäss Taxordnung der Heiminstitution. Mit der Erhöhung der Ergänzungsleistungen wolle die Regierung die Bezüger wirtschaftlicher Sozialhilfe auf ein «politisch und sozial vertretbares Niveau reduzieren».
(SDA)