Per 2024
Pflegebedürftige Schwyzer erhalten bald höhere Ergänzungsleistungen

Die Schwyzer Regierung will die Ergänzungsleistungen für Pflegeheimaufenthalte per 2024 erhöhen. Neu beträgt die maximal anrechenbare Pensionstaxe pro Tag 190 statt 165 Franken.
Publiziert: 28.08.2023 um 09:35 Uhr
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Aktualisiert: 28.08.2023 um 09:36 Uhr
Pflegebedürftige Menschen im Kanton Schwyz erhalten künftig höhere Ergänzungsleistungen. (Symbolbild)
Foto: SEBASTIAN WILLNOW

Die Änderung trete per 1. Januar 2024 in Kraft, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Montag schrieb. Die Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sei entsprechend angepasst worden. Die Ausgleichskasse Schwyz werde die Verordnungsanpassung durchsetzen.

Die Pensionstaxe greife bei Aufwendungen für Unterkünfte, Verpflegung und Betreuung gemäss Taxordnung der Heiminstitution. Mit der Erhöhung der Ergänzungsleistungen wolle die Regierung die Bezüger wirtschaftlicher Sozialhilfe auf ein «politisch und sozial vertretbares Niveau reduzieren».

(SDA)

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