Listerien-Skandal in Schwyz kostete mehrere Menschen das Leben
Käsereibetreiber wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Das Bezirksgericht Schwyz hat einen Käsereibetreiber nach Listerien-Funden in seinen Produkten wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Sieben Menschen starben infolge einer Listerien-Infektion.
Publiziert: 26.03.2024 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 29.05.2024 um 16:35 Uhr
Ein Schwyer Käser wurde wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt.
Foto: Shutterstock

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Käsereibetreiber in 20 Fällen Anklage in einem abgekürzten Verfahren erhoben. Ihm wurde mehrfache fahrlässige Tötung und Körperverletzung wegen Listerien im Käse vorgeworfen. Am Mittwoch, dem 29. Mai, folgte dann das Urteil des Bezirksgericht Schwyz: Der Käser wurde unter anderem wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt. 

«Ich bedaure den Vorfall, er macht mich nachdenklich und traurig, dass dadurch Personen zu Schaden kamen», betont der Käser laut «Bote der Urschweiz» vor Gericht. «Ich habe eine sehr schwierige Zeit mitgemacht. Mir hat seinerzeit auch eine objektive Unterstützung seitens des Labors gefehlt. Ich habe den Betrieb eigenständig geschlossen», beteuerte er weiter.

In den Jahren 2018 bis 2020 seien insgesamt 34 Konsumenten des Käses an einer Listerien-Infektion erkrankt, hiess es in der vorhergehenden Anklage. Zur Anklage gebracht wurde fahrlässige Tötung in sieben Fällen, fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen sowie fahrlässige Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz forderte eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe. Sie sah es als erwiesen an, dass der Betriebsinhaber seiner lebensmittelrechtlichen Kontrollpflicht ungenügend nachgekommen sei.

Listerien im Mai 2020 entdeckt

In zehn Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da laut Staatsanwaltschaft die Listerien-Infektion für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen nicht ursächlich war beziehungsweise durch die Opfer oder ihre Angehörigen kein Strafantrag gestellt worden war. In vier weiteren Fällen waren die Personalien der Betroffenen nicht bekannt.

Die Listerien in Produkten der mittlerweile geschlossenen Käserei in Steinerberg SZ wurden im Mai 2020 bei einer Inspektion entdeckt, wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte. Daraufhin wurden alle Abnehmer aufgefordert, die Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erliess eine öffentliche Warnung.

Aufgrund einer eingeleiteten wissenschaftlichen Analyse im Auftrag des Bundes hätten Zusammenhänge zu Erkrankungsfällen im Jahr 2018 erstellt werden können, wie der Nachrichtenagentur Keystone-SDA damals auf Anfrage mitgeteilt wurde.

Listerien-Infektion bei gesunden Personen meist mild

Der Kantonschemiker der Urkantone reichte im Juli 2020 Strafanzeige gegen den Käsereibetreiber ein. Die Staatsanwaltschaft eröffnete im August ein Strafverfahren. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Schwyz wurden in der Zwischenzeit abgeschlossen.

Bei Personen mit intaktem Immunsystem verläuft die Infektion mit Listerien meist milde oder sogar ohne Symptome. Bei immungeschwächten Menschen hingegen können sich aufgrund der Bakterien eine Reihe schwerer Symptome entwickeln, die unter Umständen zum Tod führen könnten. (SDA)

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