Der Betrieb des Platzes sei bis Ende Jahr befristet, teilte das Volkswirtschaftsdepartement am Donnerstag mit. Er verstehe sich als Pilotversuch. Kanton und Gemeinden prüften zudem alternative Standorte.
Auf dem Parkplatz des Zeughauses können acht bis zehn Fahrzeuge abgestellt werden. Dies in jenen Wochen, in denen der Platz nicht vom Zivilschutz benutzt werde, hiess es in der Mitteilung.
Den Jenischen und Sinti stehen Strom und fliessendes Wasser zur Verfügung. Im Untergeschoss der vom Zivilschutz genutzten Halle hat es zudem ein Bad. Eine Platzordnung lege die An- und Abmeldung, die Nutzungsregeln sowie die Benützungsgebühren fest, teilte die Volkswirtschaftsdirektion mit.
In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Kantone und Gemeinden verpflichtet seien, Jenischen und Sinti Durchgangsplätze zur Verfügung zu stellen. Viele der Fahrenden seien im Kanton Schwyz heimatberechtigt und fühlten sich mit der Region verbunden.