Schweizerinnen und Schweizer sollen im Kanton Schwyz bei einem Wohnsitzwechsel den Heimatschein nicht mehr in der Niederlassungsgemeinde hinterlegen müssen. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Heute könnten die Einwohnerämter direkt auf das Personenstandsregister im Zivilstandwesen zugreifen, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Als Folge davon könne auf die im Gesetz verankerte Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheins beim Einwohnermeldeamt verzichtet werden.
Zusätzlich wurden im Entwurf weitere Anliegen der Einwohnerämter berücksichtigt, wie es weiter heisst. Gemeinden sollen Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Einwohner erfassen dürfen, wenn diese einverstanden sind.
Weiterhin soll die Drittmeldepflicht für Leitende von Kollektivhaushalten ausgeweitet werden. Zudem brauche es gesetzliche Klärung für Personen, die lediglich in der Aufenthaltsgemeinde leben, aber ihren Wohnsitz im Ausland haben.