Polizistinnen und Polizisten sowie Angestellte im Justizvollzug im Kanton Schwyz sollen nicht in den Streik treten dürfen. Der Schwyzer Regierungsrat unterstützt im Rahmen der Teilrevision des Personalgesetzes eine entsprechende Forderung der vorberatenden Kantonsratskommission.
Ein Streik dürfe nicht dazu führen, den öffentlichen Dienst in wesentlichen Bereichen lahmzulegen, hält die Regierung am Donnerstag in ihrer Stellungnahme zu den Kommissionsvorschlägen fest. Ein Streikverbot für Polizisten oder Justizvollzugsangestellte sei daher zweifellos gerechtfertigt. Eine entsprechende Regelung würden auch andere Kantone kennen.
Attraktivere Konditionen geplant
Einen zweiten Mehrheitsantrag der Kommission, die Dienstaltersgeschenke für kantonale Mitarbeitende erst nach zehn Jahren Anstellung ausrichten wollte, lehnt die Regierung dagegen ab.
Sie hält an ihrem Vorschlag fest, bereits nach fünf Jahren zusätzlich zwei Prozent des Jahreslohnes oder entsprechende Ferientage auszurichten. Diese neue Regelung stelle eine der beabsichtigen Attraktivierungen dar, begründet die Regierung ihre Ablehnung.
Die Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes wird nun vom Kantonsrat beraten. (SDA)