Eigentlich wüsste er, wie es geht: Ein Bauer aus dem mittleren Kantonsteil hat vor Jahren einen Kurs absolviert, wie man fachgerecht ein Tier schmerzbetäubt. In der Praxis angewendet hat er es jedoch nicht, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, über den der «Bote der Urschweiz» berichtet.
Der Bauer kastrierte zwischen 2017 und 2022 gut 60 männliche Kälber ohne Schmerzausschaltung. Im Strafbefehl der kantonalen Staatsanwaltschaft heisst es: «Hierdurch erlitten die Tiere ohne Betäubung und bis zur Abheilung der Wunde unnötigerweise äusserst starke Schmerzen.»
Das kommt den Landwirt nun teuer zu stehen: Er wird laut «Bote der Urschweiz» wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer Busse und Kosten von 1550 Franken verurteilt. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 3000 Franken.