Der Fall von Schäfer-Heiri (†66) beschäftigt auch über vier Jahre nach dessen Tod die Behörden. Das Kantonsgericht Glarus ist nun zu einem ersten Urteil gekommen.
Es geschah am 12. Juli 2014: Auf der Wiese von Schafbauer Heinrich L.* in Bilten GL heben ein Baggerfahrer und sein vorgesetzter Bauführer eine zwei Meter tiefe Sickergrube aus. Darin sollte das Regenwasser gestaut werden. Doch der Aushub wird Schäfer-Heiri zum Verhängnis.
Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Gefährdung
Den Bauzaun, den einer der Bauarbeiter um die Grube aufstellen wollte, möchte Heinrich L. gerne selber montieren – angeblich, um für einen besseren Schutz für seine Schafe zu sorgen. Ein fataler Fehler. Wenig später liegt Heiri, wie ihn Freunde gerne nannten, tot in der Grube. Er ertrank im vielen Regenwasser, das sich darin angesammelt hatte (BLICK berichtete).
Sowohl der Baggerfahrer als auch der Bauführer mussten sich nun vor dem Kantonsgericht Glarus verantworten. Fahrlässige Tötung und Gefährdung lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, weil die beiden Bauarbeiter die Regeln der Baukunst verletzt und nicht kontrolliert hatten, ob die Absperrung um die Grube montiert wurde.
Bauführer wird gebüsst
Für das Gericht war das Delegieren der Zaunmontage kein Fehler, wie die «Südostschweiz» berichtet. Die Bauarbeiter hätten davon ausgehen können, dass auch Heinrich L. ein grosses Interesse daran hatte, eine anständige Absperrung für Mensch und Tier hinzustellen. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurden die Angeklagten deshalb freigesprochen.
Schuldig ist der Bauführer hingegen im Anklagepunkt der Gefährdung. Eine Busse in Höhe von 8000 Franken wird ihm aufgebrummt, weil er bis zum tragischen Tod von L. nicht kontrolliert hatte, ob die Absperrung auch wirklich montiert wurde. Damit habe der Mann anerkannte Regeln der Baukunst verletzt.
Abgeschlossen ist die Akte um den Tod von Schäfer-Heiri damit aber noch nicht. Laut «Südostschweiz» geht der Fall nun noch vor das Obergericht. (cat)