Prostituierte müssen sich nicht registrieren lassen
Kein Pfuff-Gesetz für Luzern!

Der Kanton Luzern bekämpft die negativen Folgen der Prostitution nicht mit einem eigenen Gesetz. Der Kantonsrat hat das neue Gesetz abgelehnt. Das Geschäft ist damit erledigt.
Publiziert: 14.09.2015 um 18:04 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:23 Uhr
Für Bordelle und Salons gibt es auch in Zukunft keine Bewilligungspflicht.

Mit dem Gesetz über die Sexarbeit sollten die Bordellbetreiber stärker in die Pflicht genommen und die Arbeitsbedingungen der sich prostituierenden Personen verbessert werden. Ein weiteres Ziel war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der negativen Auswirkungen dieses Gewerbes auf die Bevölkerung.

Das Gesetz war noch von der zurückgetretenen Regierungsrätin Yvonne Schärli ausgearbeitet worden und war von Anfang an umstritten. Der Kantonsrat Luzern trat am Montagmorgen erst nach längerer Diskussion mit 64 zu 50 Stimmenüberhaupt auf die Vorlage ein.

Abgelehnt wurde das Gesetz vor allem von der SVP und der FDP, starke Vorbehalte hatten die Grünen. Christian Graber (SVP) sagte, es genüge, wenn das bestehende Ausländer- und Strafrecht verschärft und angewendet würden. Jim Wolanin (FDP) sagte, Zuhälter und Menschenhändler liessen sich nicht von einem Gesetz abschrecken.

Hans Stutz (Grüne) kritisierte das Gesetz als «Kontrollgesetz», das auf die Schwächsten im Gewerbe abziele. Weil die Grünen mit ihren Anträgen in der Detailberatung scheiterten, lehnten sie die Vorlage in der Schlussabstimmung nach erster Lesung ab.

Für das Gesetz über die Sexarbeit stark gemacht hatten sich Hedy Eggenschwiler (CVP) und Ylfete Fanaj (SP). Ohne Gesetz drohe Luzern zum Mekka für Kriminelle zu werden, sagte Eggenschwiler, dies weil andere Kantone die Sexarbeit regelten. Ein Ja zum neuen Gesetz sei auch ein Ja zu mehr Kompetenzen der Polizei und zu mehr Sicherheit.

Fanaj sagte, es sei wichtig, dass in der risikoreichen Sexarbeit Regeln durchgesetzt würden. Sie forderte zudem, dass der Blick nicht nur auf die Prostituierten gerichtet werde, sondern auch auf die Freier. Es gebe viel mehr Freier als Prostituierte.

Ein zentrales Element des gescheiterten Gesetzes war die Registrierungspflicht für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Diese hätten dann eine Bescheinigung erhalten, die sie hätten mitführen müssen. Giorgio Pardini (SP) sagte, mit dieser Massnahme komme die Sexarbeit von der Illegalität in die Legalität.

Gegen diese Registrierung waren die Grünen. Der polizeiliche Nutzen einer Datenbank mit allen Personen, die Sexarbeit anböten, sei gering, sagte ihr Sprecher Hans Stutz. Unterstützt wurden die Grünen von der FDP, die von der Massnahme zusätzliche Bürokratie erwartete.

Das Parlament beschloss mit 72 zu 32 Stimmen, die Registrierungspflicht, wie von der Regierung vorgesehen, im Gesetz zu belassen. Die Registrierung hätte für eine Dauer von fünf Jahren gegolten und wäre nur Personen ausgestellt worden, die volljährig und krankenversichert sind und einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.

Das Gesetz sah zudem eine Bewilligungspflicht für Studios, Salons, Clubs, Kontaktbars, Bordelle und Escort-Services vor. Diskutiert wurde im Rat darüber, ob kleine Sexbetriebe von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden sollten. Um keine Schlupflöcher zu schaffen, sprach sich das Parlament mit 69 zu 40 Stimmen gegen eine solche Ausnahmeregelung aus.

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