Der Polizeieinsatz in Malters LU vom letzten März, bei dem sich eine Frau selbst getötet hatte, war zur Einschätzung bei externen Experten. Gegen den Polizeikommandanten Adi Achermann und den Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, wurde zudem am 17. Juni ein Strafverfahren eröffnet.
Nun hat der Justiz- und Sicherheitsdirektor des Kantons Luzern Massnahmen getroffen. Ab sofort dürfen die beiden beschuldigten Kaderleute bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens keine heiklen Einsätze mehr leiten oder – im Fall von Daniel Bussmann – auch nicht begleiten. Das lässt Regierungsrat Paul Winiker (SVP) verlauten.
Diese Massnahme soll während des laufenden Verfahren potentielle Konfliktsituationen vermeiden.
Keine Suspendierung im Amt
Von einer Einstellung im Arbeitsverhältnis («Suspendierung im Amt») sieht Winiker ab. Dies unter anderem, weil man die beiden nicht vorverurteilen wolle. Denn gegenüber den beiden Kaderleuten gilt die Unschuldsvermutung.
Polizeipsychologe warnte vor Einsatz
Im März hatte sich eine 65-jährige Frau während über 17 Stunden in einer Wohnung verschanzt und sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage gewehrt. Schliesslich stürmte die Polizei die Wohnung und fand die Frau leblos im Badezimmer. Sie hatte sich selbst erschossen.
Laut «Rundschau» soll der Polizeikommandant Achermann eine Warnung eines beim Einsatz ebenfalls vor Ort präsenten Polizeipsychologen ignoriert haben, das Gebäude zu stürmen. Der Psychologe soll dem Kommandanten und seinem Kripochef von einem Zugriff abgeraten haben, weil sich die Frau aufgrund von Reizüberflutung und Intervention das Leben nehmen könnte. Der «Rundschau» lagen offenbar die Aussagen des Polizeipsychologen vor. (nbb)