Total wurden 93 Testkäufe durchgeführt, wie der Kanton am Montag mitteilt. Im Bierverkauf missachteten acht von 32 Betrieben das Verbot, im Spirituosenverkauf neun von 39 Betrieben und im Tabakverkauf fünf von 22 Betrieben. In 24 Prozent der Fällen wurden die Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten. Im Vorjahr waren es 40 Prozent.
Würden Schutzbestimmungen von einzelnen Geschäften wiederholt missachtet, würden sie durch die zuständigen Gemeindemitarbeitenden kontaktiert, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Gemeinde muss sie auf mögliche Straffolgen oder weitere Massnahmen gemäss geltenden Gesetzen hinweisen.
Als weitere präventive Massnahme werden Mitarbeitende von Gastronomie und Detailhandel regelmässig mit Jugendschutzschulungen auf die geltenden Reglungen aufmerksam gemacht. Des Weiteren sei die Fachstelle auch an Festveranstaltungen präsent und beurteile, wie dort der Jugendschutz eingehalten werde. (SDA)