Statt bis 67 sollen kantonale Mitarbeiter bis 72 arbeiten können, schlug die Regierung vor. Die FDP beantragte eine Senkung der Altersgrenze auf 70 Jahre, und dies auch nur bei einem hauptberuflichen Dienstverhältnis. Nebenberufliche Tätigkeiten sollten nur im Ausnahmefall möglich sein.
Die SP-Fraktion hielt die Altersgrenze von 72 Jahren für «willkürlich» und beantragte die Streichung der Grenze. Die Behörden sollen individuell entscheiden, wer die Fähigkeiten mitbringt, weiterzuarbeiten, sagte Eva Morger (SP).
Weitere Änderungen des Personalrechts sehen vor, dass Eltern während des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs Anspruch auf 100 Prozent ihres Grundlohns haben. Zudem sollen die Ferien bis zum 49. Lebensjahr um fünf Tage, bis zum 59. Lebensjahr um drei Tage erhöht werden.
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